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Kann der BR eine Kündigungszustimmung zurückziehen?

JS
Juergen Stauder
Aug 2022 bearbeitet

Der BR hat der Kündigung eines Beschäftigten in der Probezeit zugestimmt. Nachträglich hat der BR erkannt, dass der Arbeitgeber die Kündigungsgründe bewusst unvollständig geschildert hat. Ist es möglich, aus diesem Grunde die Zustimmung zur Kündigung zurückzuziehen?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

22.08.2022 um 13:20 Uhr

schau mal hier:

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Betriebsratsanhoerung-bei-Kuendigung-in-der-Probezeit~.html

aber was heißt überhaupt "unvollständig"? Würde man mehr wissen, wäre der Grund für die Kündigung plötzlich weg? Wirklich verhindern kann der BR die Kündigung mAn eh nicht (es sei denn es liegen ganz besondere Dinge vor, die im Link erläutert werden).

Von daher würde ich sagen ... abhaken und bei der nächsten Kündigung nicht zustimmen und höchstens die Frist ablaufen lassen.

JS
Juergen Stauder

22.08.2022 um 13:43 Uhr

Danke für den Hinweis.

R
Relfe

22.08.2022 um 15:32 Uhr

wenn die Gründe die verschwiegen worden sind so gewichtig waren, dass der BR anders entschieden hätte, dann solltet ihr das dem Gekündigten mitteilen. Wenn der Gekündigte dann Klage erhebt und das vorbringt, besteht die Chance, dass das Gericht die "Anhörung §102" kassiert und damit wäre die Kündigung nichtig.

  • 3 Wochenfrist schon um?
R
rtjum

22.08.2022 um 15:43 Uhr

Probezeiten sind meist im Rahmen der "Nichtgeltung" des KüSchG. Daher braucht der AG gar keine Gründe zu nennen, wenn er es aber tut, dann korrekt und vollständig. Da hat der Gekündigte ggfls Chancen in einem Prozess. Aber machen wir uns nichts vor, denn es wird sehr wahrscheinlich in der Güteverhandlung auf einen Vergleich hinauslaufen, d.h. Abfindung von ein paar hundert Euronen.

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