Erstellt am 22.08.2022 um 11:20 Uhr von celestro
schau mal hier:
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Betriebsratsanhoerung-bei-Kuendigung-in-der-Probezeit~.html
aber was heißt überhaupt "unvollständig"? Würde man mehr wissen, wäre der Grund für die Kündigung plötzlich weg? Wirklich verhindern kann der BR die Kündigung mAn eh nicht (es sei denn es liegen ganz besondere Dinge vor, die im Link erläutert werden).
Von daher würde ich sagen ... abhaken und bei der nächsten Kündigung nicht zustimmen und höchstens die Frist ablaufen lassen.
Erstellt am 22.08.2022 um 11:43 Uhr von Juergen Stauder
Erstellt am 22.08.2022 um 13:32 Uhr von Relfe
wenn die Gründe die verschwiegen worden sind so gewichtig waren, dass der BR anders entschieden hätte, dann solltet ihr das dem Gekündigten mitteilen.
Wenn der Gekündigte dann Klage erhebt und das vorbringt, besteht die Chance, dass das Gericht die "Anhörung §102" kassiert und damit wäre die Kündigung nichtig.
- 3 Wochenfrist schon um?
Erstellt am 22.08.2022 um 13:43 Uhr von rtjum
Probezeiten sind meist im Rahmen der "Nichtgeltung" des KüSchG.
Daher braucht der AG gar keine Gründe zu nennen, wenn er es aber tut, dann korrekt und vollständig. Da hat der Gekündigte ggfls Chancen in einem Prozess. Aber machen wir uns nichts vor, denn es wird sehr wahrscheinlich in der Güteverhandlung auf einen Vergleich hinauslaufen, d.h. Abfindung von ein paar hundert Euronen.