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Abwahl des BR ? - Dieser BR ist nicht tragbar

T
tina58
Nov 2016 bearbeitet

unser br ist der wahnsinn. wir an erfahren gar nichts er besteht seid juni 2006 wir hatten noch keine betriebsversammlung und eine scvhwerbehindertenwahl gab es auch noch nicht obwohl wir mindestens 8 schwerbehinderte haben. unser br schliesst seine vst und geht zum streik w ir an erfahren das aus der zeitung. bei uns wird eine filiale geschlossen vom br nichts zu sehen wie kann man den br wieder abwählen. wir wissen auch das der br schon einmal mit der gl gemeinsame sache gegen ein anderes brm gemacht hat

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Community-Antworten (2)

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carrie

30.09.2007 um 01:26 Uhr

§ 23 BetrVG (Abs.1), Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem BR oder die Auflösung des BR wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.

M
Matze24

30.09.2007 um 20:53 Uhr

Vielleicht das nächste Mal die Betriebratswahl ernster nehmen??

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