Hallo zusammen, auf Grund unserer Betriebsgröße, dürfen wir nur eine Person zum BR wählen. Meine Frage: es darf dann doch nur eine Person auf der Vorschlagsliste vorgeschlagen werden? Wie ist es dann nach der Wahl, die Person mit den zweit meisten Stimmen ist doch dann der Stellvertreter, oder? Wenn ja, hat er dann auch den gleichen Kündigungsschutz, wie der Erstplazierte ?
Danke für Euere Antwort.