Erstellt am 23.03.2014 um 12:41 Uhr von Rattle
Hallo,
§ 19 BetrVG dort steht die vorgehenheitsweise drin. sollte innerhalb von zwei wochen nach bekanngabe des wahlergebnis beim arbeitsgericht eingereicht sein, wenn es das wahlergebnis wesendlich beeinflusst hat.
MFG
MFG
Erstellt am 23.03.2014 um 12:49 Uhr von Qqqqqqqqq
Danke für die schnelle Antwort ....
Wenn es das Wahlergebnis nicht beeinflusst hat ...fällt das alles einfach unter den Tisch ohne das es die Mitarbeiter jemals erfahren ? Ich finde das so unfair gerade weil es sich um den aktuellen BR Vorsitzenden und seinen Stellvertreter handelt ... Die natürlich beide wieder gewählt wurden ...
Erstellt am 23.03.2014 um 12:56 Uhr von nicoline
Magst Du erklären, was der angebliche Wahlbetrug war? Vielleicht kann man ja hier in etwa abschätzen, ob es wirklich einer war.
Erstellt am 23.03.2014 um 12:57 Uhr von Rattle
Hallo,
das kann hier keiner beurteilen, da müsst ihr schon selber tätig werden,
im §119 wird genannt wenn "gegen wesentliche vorschriften über das wahlrecht, die wählbarkeit oder das wahlverfahren verstoßen worden ist und eine berichtigung nicht erfolgt ist".
MFG
Erstellt am 23.03.2014 um 13:15 Uhr von Qqqqqqqqq
Ich kann es ja mal versuchen zu erklären....
Es gab bei den Briefwahl Unterlagen einen "Formfehler" nach Rücksprache mit Verdi haben wir umgehend neue Unterlagen verschickt und alle informiert die falschen zu vernichten
Am tag der Wahl hat der WV Vorsitzende 2 Wahlerklärungen eingesteckt und 2 falsche Wahlzettel
Von diesem Fehler war BR Vorsitzende betroffen der hat aber die falschen Unterlagen schon eingeworfen ... Er hat mit dem WVV besprochen das er einen weiteren Umschlag in die Urne wirft ... Um diesen zu erkennen wurde eine nicht ausgefüllte Wahlererkläung dazu gelegt...
Ich weiß natürlich nicht ob es noch mehr gab was da so gelaufen ist...
Erstellt am 23.03.2014 um 13:34 Uhr von Oblatixx
??? nix verstehen ???
Der BR-Vorsitzende hat die falschen Unterlagen, die der WVV eingesteckt hat eingeworfen und wirft noch einen blanko hinterher?
Ehhhmmm, war das eine BR-Wahl? Oder doch irgendetwas auf irgendeiner unbekannten Insel?
Erstellt am 23.03.2014 um 13:44 Uhr von Qqqqqqqqq
Ist vielleicht doch zu schwer so zu erklären ...
1. Es wurden eingesteckt je 2 Wahlerklärungen und Stimmzettel
2. BRVor.hat zu seinem ungültigen ( wegen des Fehlers )
noch 1 Stimmzettel eingeworfen der durch die leere Wahlerklärung gekennzeichnet war...
Erstellt am 23.03.2014 um 15:04 Uhr von Oblatixx
sorry, ich verstehe immer noch Bahnhof, was der da eingeworfen hat und warum?
Erstellt am 23.03.2014 um 18:14 Uhr von polybär
Qqqqqqqqq,
das reicht nicht um die wahl anzufechten. es geht ja nicht mal um mehr als 2 stimmen bzw zwei zettel
Erstellt am 24.03.2014 um 10:16 Uhr von Pjöööng
So richtig verstehen tue ich nicht, was da passiert ist. Grob meine ich zu verstehen dass ein Wähler (der BRV) zweimal seine Stimme abgegeben hat, einmal auf einem fehlerhaften Stimmzettel und nocheinmal auf einem fehlerfreien. Wobei der fehlerfreie Stimmzettel wohl daddurch erkennbar war, dass eine nichtausgefüllte persönliche Erklärung beilag.
Das ist zwar alles im höchsten Maße unsauber, aber einen Betrug kann ich dabei nicht erkennen, da dieser Wähler ja letztendlich nur eine Stimme abgegeben hat.
Erstellt am 24.03.2014 um 10:38 Uhr von Baleano
Ist ja schwierig das zu verstehen, aber wenn ein fehlerhafter nicht zu gelassener Stimmzetel angekreuzt ist, hat der WV diesen als ungültig zu erklären, und wenn ein Stimmzettel drin ist, ohne das die persönliche Erkärung unterschrieben ist, hätte dieser gar nicht eingeworfen werden dürfen durch den WV. Dann habt ihr in der Urne einen Wahlzettel mehr als abgegebene Stimmen, was leider euer Fehler ist.
Wenn die 1 oder 2 Stimme/n aber keinen Einfluss haben, hakt es ab, da wird es beim Arbeitsgericht auch nicht viele Argumente für Neuwahlen geben.