Erstellt am 24.03.2006 um 07:57 Uhr von Frank B.
Da hat wohl der Wahlvorstand nicht aufgepasst. Wie will man jetzt die doppelte Stimme herausfinden?
Erstellt am 24.03.2006 um 07:59 Uhr von Kleine Hexe
§ 26
Verfahren bei der Stimmabgabe
(1) Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand
in öffentlicher Sitzung die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen
Freiumschläge und entnimmt ihnen die Wahlumschläge sowie
die vorgedruckten Erklärungen. Ist die schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß
erfolgt (§ 25), so legt der Wahlvorstand den Wahlumschlag
nach Vermerk der Stimmabgabe in der Wählerliste ungeöffnet
in die Wahlurne
Da der Wähler durch seine vorherige persönliche Stimmabgabe bereits aus der Wählerliste ausgetragen ist, wird der Wahlumschlag nicht in die Wahlurne gelegt.
.....
Vermutlich war sich der MA nicht sicher ob er am Wahltag in der Firma ist und hat deshalb bereits Briefwahl gemacht. Nun stellt er fest, er ist doch anwesend und hat beschlossen doch direkt zu wählen vermutl. weil er inzwischen seine Meinung über die zu wählenden Personen geändert hat.
Die Briefwahlunterlagen sind damit hinfällig.
Diese Möglichkeit hat JEDER Mitarbeiter ob er nun BR ist oder nicht.
Erstellt am 24.03.2006 um 07:59 Uhr von pit47
Hallo Merlin380,
dies ist kein Wahlbetrug, da der WV ja verantwortlich dafür ist, daß der Wähler nicht doppelt wählt. Der Wähler kann ja vergessen haben, daß er schon eine Briefwahl geleistet hat.
Erstellt am 24.03.2006 um 08:35 Uhr von rainerzwo
Nunja 'Wahlbetrug' wird wohl kaum durchsetzbar sein.
Aber "Kollegenschwein" passt in meinem Augen schon eher. Wenn jemand sich einbildet, er habe Recht, durch sein Verhalten die komplette Wahl, die ganze Arbeit des Wahlvorstandes und letztendlich (kann es sein) sogar die Legitimität des gesamten kommenden Betriebsrat in Frage stellt!
Und dann ist der Weihnachtsmann auch noch selbst BR-Mitglied? - Der hat ja wohl den Schuss nicht gehört!
Erstellt am 24.03.2006 um 11:34 Uhr von Rollie
Mir ist es ehrlich gesagt unbegreiflich, wie der Wahlvorstand Wahlunterlagen an jemanden herausgeben kann, der als Briefwähler seine Unterlagen ja schon erhalten hatte.
Erstellt am 24.03.2006 um 13:48 Uhr von Fayence
@ Merlin380
Ich würde mir als Wahlvorstand eher andere Gedanken machen. Mich z.B. mit der Konsequenz "Wahlanfechtung" beschäftigen!
Gruß
Fayence
Erstellt am 24.03.2006 um 14:35 Uhr von Mona-Lisa
hallo Merlin380,
warum wurde bei der Ausgabe oder Versand der Briefwahlunterlagen diese Mitarbeiter nicht gleich auf der Wählerliste mit z.B. Textmarker gekennzeichnet?
So wüsstet ihr am Wahltag genau, ob der jeweilige Mitarbeiter eine Briefwahl erhalten hat, oder nicht.
Dann wäre sowas schon gar nicht passiert.
Vor Ort kann er trotzdem wählen, dann fliegt aber seine Briefwahl als ungültig raus.
Ich bin der Meinung, dass hier der Wahlvorstand nicht richtig gehandelt hat.
Passiert ist ja nicht`s. Es wurde ja nicht doppelt gewählt.
Mona-Lisa
Erstellt am 24.03.2006 um 15:15 Uhr von Fayence
@ Merlin380
Vorhin hattet Ihr doch noch 1 Stimme zuviel; habe ich etwa nur eine Fata morgana gesehen??
Auch wenn Du Deine Frage inzwischen ein "wenig" korrigiert hast, würde ich mir jetzt noch mehr Gedanken bzgl. einer Wahlanfechtung machen!!!
"Bei der Auszählung der Briefwahlunterlagen fällt dies dann aber auf."