Hallo!
Ich habe eine Frage. Wie beschäftigen in unserer Fa. eine größere Anzahl Leiharbeiter. Da diese auch wählen dürfen, hat sich unsere BRV in einer Nachtschicht, in welcher nur Leiharbeiter anwesend waren,extra im Betrieb eingefunden. Der BRV teilte unaufgefordert und mehr oder weniger "heimlich" die Briefwahlunterlagen aus und machte gleichzeitig Werbung für seine Person. Er forderte die Leiharbeiter auf, für ihn zu stimmen und umgehend die Briefwahlunterlagen wieder abzugeben. Es ist noch zu erwähnen,dass die Mitarbeiter mit dem jetzigen BRV nicht zufrieden sind und unter diesen Umständen natürlich eine Abwahl in Gefahr sehen.
Ist das korrekt oder wahlbetrug? Kann die Wahl unter diesen Umständen angebrochen werden?
Es wäre sehr schön,wenn jemand zu diesem Problem eine Antwort hätte.
Danke
-Dara-