Erstellt am 23.03.2014 um 09:43 Uhr von kratzbuerste
Wenn er auf Liste B nicht will, wird er dort gestrichen. Wenn sonst alles klar ist, sind es zwei Listen zur Wahl.
Erstellt am 23.03.2014 um 13:04 Uhr von nicoline
*die Zustimmung durch Unterschrift des Kandidaten erfolgte aber erst nachdem alle Stützunterschriften geleistet waren*
Der Kandidat kann die schriftliche Zustimmung noch am Abgabetag der Liste dem WV übergeben, ohne, dass die Zustimmung auf der Liste stehen muss.
Im Gesetz steht in § 6 Vorschlagslisten, Abs. 3 letzter Satz:
Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die
Liste ***ist beizufügen***.
Erstellt am 24.03.2014 um 10:33 Uhr von Pjöööng
Zitat (futzi):
"Wie sich jetzt ! herausstellte war der Name zwar auf Liste B, die Zustimmung durch Unterschrift des Kandidaten erfolgte aber erst nachdem alle Stützunterschriften geleistet waren.
Kandidat wußte von seinem Namen auf dieser Liste nichts. "
Äh? Wenn der Kandidat nichts von seinem Namen auf der Liste wußte, warum gibt er dann eine Zustimmungserklärung ab?
Erstellt am 24.03.2014 um 17:11 Uhr von futzi
Nicoline und Kratzbuerste haben mich richtig verstanden:
Er erfährt kurz vor Abgabe der Liste, dass er drauf steht, und unterschreibt dann.
Die Unterstützer wußten also nicht sicher ob er dabei ist.
Daher hatte ich Zweifel an der rechtmäßigen Unterstützung.
Aber ok, die Leute unterschreiben vieles .....
Erstellt am 25.03.2014 um 10:43 Uhr von Pjöööng
Zitat (futzi):
"Die Unterstützer wußten also nicht sicher ob er dabei ist."
Die Unterstützer haben die Liste so unterschrieben wie sie ihnen vorlag, Wenn der Kandidat auf der Liste stand, dann haben sie eine Liste mit diesem Kandidaten gestützt.