Hallo ihr Schlauen,

die zwei vom WV angenommenen Listen ( Einreichungsfrist ist abgelaufen) enthielten eine Doppelkandidatur.
Kandidat muß sich bis morgen äußern wo er hin will.
Wie sich jetzt ! herausstellte war der Name zwar auf Liste B, die Zustimmung durch Unterschrift des Kandidaten erfolgte aber erst nachdem alle Stützunterschriften geleistet waren.
Kandidat wußte von seinem Namen auf dieser Liste nichts.
Ist die Liste damit ungültig? ( wegen fehlerhafter Unterstützungsunterschriften)
Oder nur ungültig wenn Kandidat Zustimmung zu dieser Liste jetzt doch noch verweigert.

Danke für baldige Antwort