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Frist verpasst zur Einreichung des Wahlvorschlags

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Regenwolke
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

die Wahlausschreibung war bei uns ganz normal am schwarzen Brett ausgehängt, mit Angabe der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge. Der seitherige BR-Vorsitzende war 3 Tage vor der Frist und 2 Tage danach krank und konnte somit nicht genügend Stützunterschriften sammelen und auch seine "Bewerbung" nicht fristgerecht abgeben. Ein Tag nach Ablauf der Frist hat sich herausgestellt, dass alle abgegebenen Wahlvorschläge (da war der seitherige BR-Vorsitzende definitiv noch nicht dabei) erneut Stützunterschriften sammeln mussten, weil MA dank ungenügender Aufklärung auf ein paar Vorschlägen ihre Unterschrift geleistet hatten. Allerdings hat jetzt der seitherige BRV ebenfalls Stützunterschriften gesammelt und wird auch zur Wahl stehen. Wie ist das möglich? Hat da unser Wahlvorstand was versemmelt oder sich vielleicht unter Druck setzen lassen?
Wenn das nicht zulässig ist, muss man dann die ganze Wahl anfechten oder ist dann lediglich eine eventuelle Wahl des alten BRV ungültig?

Vielen Dank für jegliche Aufklärung!

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Community-Antworten (3)

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gironimo

20.03.2014 um 17:28 Uhr

Wenn die anderen Ihre Listen innerhalb der Frist eingereicht haben und nur wegen Streichung von Doppelunterschriften eine Nachfrist hatten, die andere Liste aber innerhalb der Frist noch gar nicht da war, ist tatsächlich etwas falsch gelaufen.

Allerdings, woher willst Du wissen, dass die Liste noch nicht da war? Es kann ja auch jemand anderes die Liste eingereicht haben. Oder bist Du im Wahlvorstand und weißt, dass die Liste zu spät kam?

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Regenwolke

20.03.2014 um 17:41 Uhr

Der Wahlvorstand hat es zwei MA unabhängig voneinander auf Anfrage am Tag nach Fristablauf gesagt.

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gironimo

20.03.2014 um 18:54 Uhr

Wenn die sich vor dem Gericht dann noch einig sind und erinnern können - und der WV nicht als Beweis den Wahlvorschlag mit dem Eingangsdatum vor Fristende vorlegt ....

.... dann könntest Du die Wahl anfechten, wenn Du Mitstreiter hast. Die Wahl wird dann vielleicht auf Anordnung des Gerichts wiederholt - und dann wird garantiert alles richtig gemacht.....

Alles will genau überlegt sein!

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