Erstellt am 19.03.2014 um 11:14 Uhr von gironimo
welchen Umschlag meinst Du, wenn es nicht der Umschlag ist, in den der Stimmzettel gesteckt wird?
Erstellt am 19.03.2014 um 12:25 Uhr von rolfo
Leonidas meint sicher den Rücksendeumschlag, da gehört nur der Absender, bzw. Empfänger ( Wahlvorstand ) drauf. Evtl. noch " Wahlunterlagen, bitte nicht öffnen
Erstellt am 19.03.2014 um 12:37 Uhr von Pjöööng
Zitat (rolfo):
"Rücksendeumschlag, da gehört nur der Absender, bzw. Empfänger ( Wahlvorstand ) drauf. Evtl. noch " Wahlunterlagen, bitte nicht öffnen"
Der Gesetzgeber sieht das erheblich enger!
"einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" trägt"
Erstellt am 19.03.2014 um 12:40 Uhr von Nubbel
Erstellt am 19.03.2014 um 15:05 Uhr von Petrus
@Nubbel: Den dritte Abschnitt des ersten Teils der Wahlordnung hat der Gesetzgeber mit den Worten "Schriftliche Stimmabgabe" überschrieben. Das Zitat entspringt einem der drei Paragrafen dieses Abschnitts. Rest als Hausaufgabe.
Erstellt am 19.03.2014 um 16:48 Uhr von Hirnrissig
Nu macht das aber mal nicht so schwer für den armen Nubbel. Die Paragrafnr. ist ja immerhin zweistellig………
Und dann noch der dritte Abschnitt im ersten Teil.......da wird er ja ganz wirsch im Kopf.
Erstellt am 19.03.2014 um 16:49 Uhr von NubbeI