Erstellt am 26.04.2016 um 09:34 Uhr von Hartmut
Als WV-Vorsitzender habe ich es in Einzelfällen immer mal gehabt, dass der äußere Umschlag geöffnet wurde, mal zu Prüfzwecken durch die Post, mal versehentlich durch den Empfang. Das soll natürlich nicht sein, aber es macht nicht gleich die ganze BR-Wahl ungültig. Diese einzelne betroffene Stimme würde ich allerdings sicherheitshalber aus dem Verkehr ziehen. Siehe hierzu auch Fitting, §26 WO, Rn 3 und 4.
Erstellt am 26.04.2016 um 09:35 Uhr von Pickel
Du hast ein komisches völlig übersensibles Gefühl.
Solange der vertrauliche Inhalt in einem verschlossenen Umschlag verblieben ist, kann der Transportumschlag doch völlig unproblematisch geöffnet werden.
Was sollte denn bloß dagegen sprechen?
Erstellt am 26.04.2016 um 09:37 Uhr von Zappelmann
Du kannst aber nicht ausschließen, dass der innere Umschlag ausgetauscht wurde und wenn das öfters passiert ...
Ich würde, sofern noch zeitlich möglich, mich mit dem Absender in Verbindung setzen und ihn um eine erneute Stimmabgabe bitten.
Erstellt am 26.04.2016 um 09:37 Uhr von gironimo
Und wenn der innere Umschlag ausgetauscht wurde?
Erstellt am 26.04.2016 um 09:41 Uhr von celestro
"Und wenn der innere Umschlag ausgetauscht wurde?"
Und wo sollte der "Austauscher" die erforderlichen Unterlagen im Blanko zum Austauschen her haben ? Und wieso wäre ein Wahlfälscher so dumm und würde nicht gleich den äußeren Umschlag mit austauschen ?
"dass der innere Umschlag ausgetauscht wurde und wenn das öfters passiert ..."
ob das öfter passiert ist oder nicht, sollte der Wahlvorstand aber wissen, oder ?
Erstellt am 26.04.2016 um 09:43 Uhr von Hartmut
Man kann das nicht ausschließen, celestro, weshalb gironimo (mal wieder) recht behält. Die Wahlordnung schreibt unversehrte Umschläge vor, innen wie außen. Ich habe meine Antwort oben insofern korrigiert.
Erstellt am 26.04.2016 um 09:52 Uhr von celestro
Ich habe aber auch gar nicht behauptet, daß er Unrecht hätte ... nur ein paar Kommentare abgegeben.
Davon abgesehen hat Gironimo lediglich eine Frage gestellt. Wie man mit einer Frage "recht behalten" kann, entzieht sich meinem Verständnis.
P.S. Wenn Du Deine Antwort schon editierst, solltest Du das vernünftig machen. Denn an der beschriebenen Stelle vom Fitting findet man, daß die Stimme definitiv ungültig ist.
Erstellt am 26.04.2016 um 10:53 Uhr von gironimo
Wir würden diesen Umschlag jedenfalls bis zur Ende der Wahl zur Seite legen und protokollieren, was falsch gelaufen ist. Dann muss der Wahlvorstand mit Mehrheitsbeschluss für gültig oder ungültig stimmen.
Ich würde mit ungültig stimmen.
Erstellt am 26.04.2016 um 12:54 Uhr von Pjöööng
Bis zum Ende der Wahl wäre wohl wenig hilfreich.
Meines Erachtsens muss der WV hier unverzüglich über die Ungültigkeit der Stimmabgabe beschließen.