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Briefwahl für plötzlich erkrankte MA

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Plötze
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,wenn ich ungefragt Langzeitkranken und Rentnern ,die aber noch betriebsangehörige sind die Wahlunterlagen zusende, ist dieWahl damit ungültig ?

Kranken die aber das Wahlausschreiben schon gelesen haben müsste man nichts zuschicken? Wie wird es richtig damit dieWahl gültig ist? Danke für Eure Antwort.

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Community-Antworten (8)

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Oblatixx

19.03.2014 um 00:16 Uhr

Rentner, die noch Betriebsangehörige sind? Klär mich bitte auf.

L
Lexipedia

19.03.2014 um 07:35 Uhr

Nein, das muss jeder selber anfordern. Nur die im Wahlausschreiben aufgelisteten Personenkreise wie Außendienst oder entfernt liegende Betriebsteile darf der Wahlvorstand unaufgefordert Wahlunterlagen zusenden. Sonst nicht.

Meintest du mit Rentner Altersteilzeitler in der Ruhephase? Die dürfen nicht wählen!

P
pemahu

19.03.2014 um 08:52 Uhr

Ergänzung zu Lexipedia: Die Wahl wird aber sicher nicht ungültig, wenn der WV unaufgefordert allen Langzeitkranken o.ä. die Wahlunterlagen zusendet. Bei dem von Lexipedia genannten Personenkreis MUSS der WV dagegen tätig werden.

G
gironimo

19.03.2014 um 10:49 Uhr

Ich denke, da brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Wer wird die Wahl deshalb anfechten wollen, wenn einige Langzeitkranke Briefwahlunterlagen bekommen haben. Schwieriger wird es, wenn Rentner, die bereits unwiderruflich freigestellt waren (oder in der Blockphase der Altersteilzeit in der Freistellungsphase sind) mit gewählt haben.

Diese Briefwahlunterlagen solltet Ihr vor der Auszählung heraussortieren.

P
Pjöööng

19.03.2014 um 10:55 Uhr

Zitat (gironimo): "Diese Briefwahlunterlagen solltet Ihr vor der Auszählung heraussortieren."

Briefwahlunterlagen von Wählern die laut Wählerverzeichnis wahlberechtigt sind einfach nicht in die Urne geben? Ich denke damit steht einer Anfechtung wirklich nichts mehr im Wege.

G
gironimo

19.03.2014 um 11:09 Uhr

Die Wählerliste ist bis zum Schluss zu aktualisieren. Und der WV ist gehalten Fehler zu korrigieren.

siehe auch § 19 BetrVG; Wahlanfechtung wenn (....) und eine Berichtigung nicht erfolgt ist (....)

P
Plötze

19.03.2014 um 20:17 Uhr

Hallo, erstmal vielen Dank für die Antworten.Der ,,Rentner ´´ ist ein Koll. der wahrscheinlich

Dauerkrank ist. Muß mich nochmal informieren.Er geht nächsten Monat in in Rente,zur

BR-Wahl ist er aber zum Betrieb gehörig.

Viele Grüße

P
Pjöööng

19.03.2014 um 20:28 Uhr

Zitat (gironimo): "Die Wählerliste ist bis zum Schluss zu aktualisieren. Und der WV ist gehalten Fehler zu korrigieren. "

Der Gesetzgeber hat das etwas strenger formuliert: "Nach Ablauf der Einspruchsfrist soll der Wahlvorstand die Wählerliste nochmals auf ihre Vollständigkeit hin überprüfen. Im Übrigen kann nach Ablauf der Einspruchsfrist die Wählerliste nur bei Schreibfehlern, offenbaren Unrichtigkeiten, in Erledigung rechtzeitig eingelegter Einsprüche oder bei Eintritt von Wahlberechtigten in den Betrieb oder bei Ausscheiden aus dem Betrieb bis zum Tage vor dem Beginn der Stimmabgabe berichtigt oder ergänzt werden."

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