Briefwahl und Übergabe durch Bote
Darf ein BR-Mitglied, das nicht dem Wahlvorstand angehört, die Briefwahl eines Mitarbeiters entgegen nehmen und dem Wahlvorstand am Tage der Wahl übergeben? Oder darf das BR-Mitglied den ersten Umschlag öffnen, dem Wahlvorstand zeigen, wer gewählt hat und dann den Stimmzettel in die Wahlurne werfen? oder darf das BR-Mitglied das nicht?
Community-Antworten (1)
17.03.2014 um 13:32 Uhr
Zur ersten Frage: JA, darf er, wenn der betreffende Mitarbeiter den Wahlvorstand informiert hat, dass besagtes BRM die Briefwahlunterlagen für ihn entgegen nimmt und dann auch wieder beim WV abgiebt.
Zur zweiten Frage: NEIN. Die Briefwahlunterlagen werden erst kurz vor der
öffentlichen Stimmenauszählung vom Wahlvorstand geöffnet und der
darin befindliche Wahlzettelumschlag mit in die Wahlurne reingeworfen.
Danach beginnt dann die Stimmenauszählung.
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