Erstellt am 16.03.2014 um 20:02 Uhr von TimoSv
Es war eine Wahlvorschlagliste.
Also jetzt nach der Wahl kannst du sie Knicken.
Oder gibt es da noch eine andere kommentierung?
Erstellt am 16.03.2014 um 20:15 Uhr von Valdi
cazze, meinst du die konstituierende Sitzung ? Zu der der Wahlvorstand einladen muss? Und bist du gewaehlt ? Es muss der/die Betriebsratsvorsitzende und der StellvertreterInn gewaehlt werden > der Rest kommt auf die groesse des Gremiums an.
Erstellt am 17.03.2014 um 08:47 Uhr von gironimo
Der Wahlleiter (also WV-Vorsitzender) eröffnet die Sitzung und lässt darüber abstimmen, wer Wahlleiter wird. Das ist eine reine Mehrheitsentscheidung. Der so gewählte übernimmt das weitere Geschehen und lässt BRV und stellv. BRV wählen. Hier kann es jetzt natürlich unterschiedliche Vorschläge geben. Aber die Mehrheit siegt.
Erst wenn es um Fragen des Betriebsausschusses (oder um Freistellungen) geht, kommt bei Listenwahlen, wenn die einzelnen "Fraktionen" eigene Vorschläge zur Wahl stellen, bei der Sitzverteilung die Verhältniswahl zum Ansatz.
Erstellt am 12.04.2014 um 10:32 Uhr von reniseine
Wenn man verschiedene Fraktionen hat, ist es erlaubt, bei der Wahl des BA, dass Fraktionen ihre Listen mischen?? Fraktion 1 nennt ihre Kandidaten, Liste 2 und 3 ebenso. Liste 4 nennt zusätzlich noch Kandidaten aus Liste 1.. Geht sowas?
Erstellt am 12.04.2014 um 11:03 Uhr von Kölner
Na klar. Das ist und nennt man Demokratie....