Neuwahlen wegen keine nachrücker
Hallo Wir haben einen Betriebsrat mit 5 Personen. Es ist jetzt ein Mitglied ausgeschieden...die Nachrücker wollten den Posten nicht besetzen...nun sind keine Nachrücker mehr da..eigentlich müßten dann doch jetzt neuwahlen anstehen oder?
Community-Antworten (4)
16.03.2014 um 20:28 Uhr
Ja, wenn die Gesamtzahl aller Ersatz- und BR-Mitglieder unter die Gremiumsgröße sinkt, ist der (verbleibende und amtierende) BR dazu verpflichtet, eine Neuwahl einzuleiten. (§ 13 Abs. 2 Ziff. 2 BetrVG)
Aber das passt doch eigentlich super, es sind im Moment ohnehin Neuwahlen durchzuführen. (§ 13 Abs. 1 BetrVG)
17.03.2014 um 11:52 Uhr
was heißt: Die Nachrücker wollten nicht. Meiner Meinung nach sind sie automatisch(!) BR-Mitglieder und müssen erst ihr Amt schriftlich niederlegen, bevor ihr wegen der Nichterfüllung der 5-Personen-Größe verpflichtet seid, eine Neuwahl einzuleiten!
17.03.2014 um 12:03 Uhr
Die schriftform ist nicht erforderlich, ansonsten bin ich bei pemahu
17.03.2014 um 18:09 Uhr
@Kulum
stimmt!
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