Erstellt am 14.03.2014 um 16:52 Uhr von gironimo
Es heißt ja im § 29 BetrVG, dass der WV zu der Sitzung einladen muss, bei der der BRV und stellv. gewählt wird. Das ist ja bei einem ein-Personen-BR nicht erforderlich. Da reicht eigentlich ein warmer Händedruck.
Aber gute Frage. Vielleicht hat einer eine andere Idee.
Erstellt am 14.03.2014 um 18:25 Uhr von Oblatixx
Ich würde es ganau so machen ...