Erstellt am 13.03.2014 um 16:56 Uhr von Pjöööng
"Gezwungen"? Waffengewalt?
Erstellt am 13.03.2014 um 17:00 Uhr von cykex
Der Meister kann garnichts bestimmen.
Im vereinfachten Wahlverfahren (bis 50 Mitarbeiter, bzw. bis 100 Mitarbeiter bei besonderer Vereinbarung) ist zwingend die Personenwahl vorgeschrieben.
Im normalen Wahlverfahren kommt es darauf an, wie viele Vorschlagslisten eingereicht werden: Bei mehreren gültigen Wahlvorschlägen ist zwingend die Listenwahl vorgeschrieben. Liegt dagegen nur eine einzige gültige Vorschlagsliste vor, dann ist zwingend die Personenwahl vorgeschrieben.
In keinem Fall kann also der Wahlvorstand oder sonst jemand etwas vorab festlegen.
also es kommt darauf an wieviel Mitarbeiter bei euch sind desweiteren ist der BRV zwar Unterschriftsberechtigt aber nicht besser gestellt wie die anderen BR Mitglieder also müsste es ja dazu einen Beschluss geben . Ich selber bin nicht im WV wenn jemand der im WV ist dazu noch einen Tipp hat würde mir auch helfen m.f.g
Erstellt am 13.03.2014 um 17:37 Uhr von gironimo
nö - hast schon recht.
Da kann der WV nichts festlegen oder "ausschreiben". Es kommt wie es kommt. Wenn zwei Wahlvorschläge eingehen, gibt es Listenwahl - auch wenn sich der Meister oder der BRV darüber aufregen.
>und uns mehr oder weniger dazu gezwungen eine Personenwahl zu machen mit einer Liste< also das geht eben nicht (es sei denn, das Wahlverfahren ist wegen der geringen AN-Zahl vorgegeben).
Erstellt am 13.03.2014 um 18:24 Uhr von Nubbel
puh, alleine schon dass ein wahlvorstand denkt er muß das "anbieten" verursacht magenschmerzen