Erstellt am 13.03.2014 um 13:43 Uhr von Oblatixx
Wozu?
Warte doch bis zum Aushang.
Erstellt am 13.03.2014 um 13:59 Uhr von Juliaa
Darf ich nicht fragen?
Die Frage war -ob mir der Wahlvorstand Antwort geben darf bzw muss....
Danke für weitere Hilfe
Julia
Erstellt am 13.03.2014 um 14:31 Uhr von Oblatixx
Fragen darfst Du alles, er muss aber nicht unbedingt antworten. Vielleicht sind noch Listen in der Prüfung?
Erstellt am 13.03.2014 um 21:49 Uhr von Hartmut
Hallo Julia, in der Wahlordnung habe ich dazu nichts gefunden. Aber mal angenommen, der WV darf das tun - was für einen Sinn hätte es? Denn vor Ablauf der Einreichungsfrist ist die Auskunft sinnlos; es kann ja jederzeit eine weitere Liste reinkommen oder mehrere. Und nach Ablauf der Frist bringt es auch nichts, denn am Aushang kann die Listen jeder selbst lesen.