Erstellt am 12.03.2014 um 16:35 Uhr von Rattle
Hallo,
du hättest den listenführer sagen und klären müssen das du auf die liste möchtest, der WV hat nur die wahl durchzufuhren sonst nichts.
so hast du leider pech gehabt.der BRV hat dich an der nase rumgeführt mit seinen aussagen.
MFG
Erstellt am 12.03.2014 um 16:46 Uhr von Greenarrow
Ja aber wie denn wenn Ich gar nicht im Betrieb war auf Grund meines Unfalls ???? Ich komme jeden Tag an unserem Aushang vorbei, und an meinem Letzten Tag vorm Unfall hing dort noch nichts im Schaukasten. Und der WV sagte mir das die Frist für Wahlvorschlage am 07.03.2014 verstrichen sein und krank geworden bin ich am 20.02.14 , wenn das wirklich so ist hätte dann nicht schon 18.02.2014 ein Aushang im Schaukasten sein müssen ??? ( wenn ich nur die Wochentage von Mo - Fr. betrachte ) ?
MfG
Erstellt am 12.03.2014 um 16:53 Uhr von paula
warum stellst Du die Frage 2 mal ein? Die Antwort hast du bereits bekommen. Du musst auf die nächste Wahl warten...
Erstellt am 12.03.2014 um 17:26 Uhr von pillepalleTR
Warum fragt wohl jemand in einem Forum (nach)?
In der Regel doch deshalb, weil er gerne eine Antwort hätte!
@Greenarrow: mit Aushang des Wahlausschreibens beginnt (u.a.) eine 2-wöchige Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen/Listen.
Wenn der WV sagt, Fristende war am 7.3.14 (Freitag) gewesen, muss das Wahlausschreiben wohl am 21.2. (Freitag) ausgehängt worden sein.
Fristen, die durch einen Zeitraum -so wie hier die 2-Wochenfrist- angegeben werden, enden am benennungsgleichen Tag wie der Beginn (hier ist es der Freitag).
Die Frist wird also nicht durch evtl. IN der Frist liegende Samstage (is eh ein Werktag), Sonn- und Feiertage verlängert.
Würde das Fristende jedoch genau AUF einen Sonn- oder Feiertag fallen (z.B. bei der 3-tägigen Frist für die Reaktion eines BR auf eine außerordentliche Kündigung), wird die Frist bis zum nächsten Werktag verlängert.)
Das ganze Fristenzeugs kann man im BGB ab § 186 nachlesen.
Also: wie du siehst, haben paula und Rattle mit dem Tipp, vier Jahre zu warten, wohl leider durchaus Recht.
Erstellt am 12.03.2014 um 18:21 Uhr von nicoline
Greenarrow,
*ich War doch nicht auf Arbeit und habe auch keinerlei Info über die Wahl erhalten*
pillepalleTR
*wie du siehst, haben paula und Rattle mit dem Tipp, vier Jahre zu warten, wohl leider durchaus Recht.*
Schaut mal hier rein und lest euch das Urteil durch:
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=49420&keyword=farce&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
und hier:
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=49423&keyword=farce&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
Erstellt am 12.03.2014 um 18:35 Uhr von Nubbel
die abgabefrist für die wahlvorschläge stand schon im wahlausschreiben. und das muss ja vor deinem unfall schon ausgehangen haben, oder habe ich mich verrechnet?
Erstellt am 12.03.2014 um 19:17 Uhr von pillepalleTR
@Nubbel: "oder habe ich mich verrechnet?"
Scheinbar.
@Nicoline:
öhm...kannst du bitte das AZ posten?
Ehrlich gesagt bin ich zu faul, die beiden Threads komplett durchzulesen bzw. zu sensibel mir die darin stückweise enthaltenen Beleidigungen anzutun ;)
Erstellt am 12.03.2014 um 19:34 Uhr von Greenarrow
@ Nubbel
also zu allererst ich komme jeden Tag auf dem Hinweg und auch auf dem Rückweg zu meinem Arbeitsplatz an dem "Infostand Betriebsrat" der sich genau neben unseren Umkleiden befindet vorbei. :) Am 19.02.2014 hab Ich wie immer Feierabend gemacht und bin an dem Kasten stehen geblieben, weil ich wie gesagt schon die ganze Zeit auf diesen Aushang gewartet hab, damit ich weiß bei wem Ich meinen Kandidaturantrag abgeben muss. Nur leider war in diesem Kasten noch kein Aushang zu sehen. Am 11.03. kam ich dann in die Firma um meinen Folgekrankenschein abzugeben, und dort hab ich dann im besagtem Kasten die Wahlvorschläge gesehen und mich nicht auf der Liste wiedergefunden, nach Rücksprache mit dem Wahlvorstandsvorsitzenden, welches ich auch erst am 11.03. in Erfahrung bringen konnte, sagte er mir die Frist für die Kandidatur sei am 07.03.14 abgelaufen. Und da ich mich mit dieser Art und Weise wie das alles abgelaufen ist abfinden kann, hab ich euch hier um Hilfe gebeten. Und hoffe hier einige Begründungen zu finden sie mir Sinnvoll erscheinen, damit ich im allerschlimmsten Fall die Wahl anfechten kann.
Und um es kurz zu sagen, denke ich auch, dass der Aushang vor dem 19.02.14 hätte Aushängen müssen.
MfG
Erik
Erstellt am 12.03.2014 um 19:44 Uhr von pillepalleTR
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/__6.html
Absatz 1:
(1) (...). Die Vorschlagslisten sind von den Wahlberechtigten vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen.
Vielleicht bin ich ja auch einfach nur zu blöd, um vom 7.3. zwei Wochen zurückzurechnen?!? Bei mir kommt jedenfalls bei den allermeisten(!) Rechenversuchen der 21.2. raus....also ein Datum NACH dem Unfall (19. 2.)
Erstellt am 12.03.2014 um 19:57 Uhr von Rattle
Hallo,
bis die gerichte das entschieden haben sind die vier jahre auch rum, du bäuchtes auch noch zwei weitere ARBN um die wahl anzufechten.
MFG
Erstellt am 12.03.2014 um 19:58 Uhr von Greenarrow
@pillepalleTR
Richtig Stimmt auch, aber auch nur wenn ich vom Fristende 07.03.14 GENAU 14 Tage zurück Rechne.
Aber ist das denn rechtens??? wenn ich an einem Samstag und Sonntag gar nicht auf Arbeit bin ? Zählen bei solch einer Frist nicht nur die Tage Mo - Fr ?? wenn dem so ist, dann stimmt der 18.02.14
MFG
Erstellt am 12.03.2014 um 20:18 Uhr von nicoline
pillepalleTR,
das AZ hat mir nicht genützt es im Netz zu finden, ich hab es nur hier gefunden:
https:www.verdi-bub.de/urteil/uebersendung-von-wahlunterlagen-an-laenger-erkrankte-arbeitnehmer-anfechtung-einer-betriebsratsw/
Und da geht es um Nichtigkeit.
*Ehrlich gesagt bin ich zu faul*
ts,ts,ts!
*bzw. zu sensibel *
und dann bist Du BR? ;-))
Erstellt am 12.03.2014 um 20:34 Uhr von Claptrap
Ich sehe das Problem nicht. Der Wahlvorstand hat die Wahl mit der Wahlausschreibung und der korrekten 2 Wochenfrist eingeleitet. Das sieht für mich Bombenfest und absolut Legal aus. Das ist persönliches Pech, bzw. hättest Du ja auch in deiner Krankheitszeit anrufen können um dich über das Geschehen auf der Arbeit zu informieren.
Erstellt am 12.03.2014 um 22:27 Uhr von pillepalleTR
@nicoline: Danke :)
Aber ich hätte tatsächlich schreiben sollen: "Ehrlich gesagt bin ich IM AUGENBLICK..."
Denn das ist bei mir meist so nach Feierabend: da werd ich faul und sensibel LOL
@Greenarrow
"aber auch nur wenn ich vom Fristende 07.03.14 GENAU 14 Tage zurück Rechne. Aber ist das denn rechtens???"
Prinzipiell hast du Recht. Da die Zeitmaschine noch nicht erfunden ist, rechnet man normalerweise vom Fristbeginn nach vorne. Da du aber scheinbar nicht weißt, wann das war (d.h. wann das WA ausgehängt wurde), sondern nur das Fristende bekannt ist, muss man halt rückwärts gehen. Und da der Zeitraum, der durch die Frist nunmal angegeben ist, maximal 2 Wochen betragen kann, müssen wir auf unserer Zeitreise (wir stellen uns jetzt einfach mal vor, wir HÄTTEN eine Zeitmaschine) in die "Vergangenheit" nach GENAU 2 Wochen anhalten und das Wahlausschreiben raushängen.
Denn es heißt im Gesetz (siehe oben) "vor Ablauf von 2 Wochen". Natürlich kann ich eine Liste auch früher abgeben - ausgehend vom Fristbeginn (=Aushang WA).
Aber: allerspätestens halt nach 2 Wochen muss sie auch abgebenen sein (=7.3. bei euch).
Und so komm ich halt auf den 21.2.
Langsam zweifel ich an mir selbst....
Da wir aber so ne tolle Zeitmaschine haben, reisen wir jetzt noch ein paar Wochen in die Zukunft, schauen dem WV beim Aushängen der Bekanntgabe des Wahlergebnisses zu und stellen fest, dass wir nicht gewählt wurden und die ganze Hin- und Herreiserei für die Katz war.
Frustriert heißt es jetzt: Zurück in die Vergangenheit - keinesfalls aber "Back to the future"!
Ich glaub, jetzt bin ich nicht nur faul und sensibel, sondern auch noch kirre.
Erstellt am 12.03.2014 um 22:44 Uhr von pillepalleTR
Nachtrag:
...da du anscheinend ähnlich faul bist, wie ich, hier ein Auszug aus dem BGB (§188) :
(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.
(http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html)
Damit beantwortet sich deine Frage: "Aber ist das denn rechtens??? wenn ich an einem Samstag und Sonntag gar nicht auf Arbeit bin ? Zählen bei solch einer Frist nicht nur die Tage Mo - Fr ?? "
NEIN, es zählen nicht nur Mo-Fr, denn das BGB ist nicht nur für Berufstätige gemacht, die nebenbei nach deiner Theorie sowieso nur Mo-Fr arbeiten, sondern regelt das "Leben" im Allgemeinen (zumindest in Deutschland). Und da sich das "normale Leben" auch an Samstagen und Sonntagen abspielt, zählen diese Tage selbstverständlich auch mit.
Ausnahme (dh. Fristverlängerung auf den nächsten Werktag) siehe §193 BGB:
"Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag."
(http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__193.html)
Erstellt am 12.03.2014 um 23:39 Uhr von Greenarrow
@pillepalleTR
OK also Frist hin oder her!!
In dem Link von nicoline, steht es doch schwarz auf weiß, dass der WV auch länger Abwesenden von der Arbeit zumindest das Wahlausschreiben hätte zukommen lassen müssen.
Wäre das der Fall gewesen, dann hätte ich mich auch rechtzeitig und fristgerecht zur Wahl stellen können.
Die Infos wie viel Männchen und Weibchen, Leiharbeitnehmer und demzufolge auch Arbeitsunfähige oder länger Abwesende Mitarbeiter, sind schliesslich von der Personalabteilung einzuholen. Und danach hätte man aus meiner Sicht auch handeln können.
Erstellt am 13.03.2014 um 04:54 Uhr von Oblatixx
Du gehst davon aus, dass die Personalabteilung weiß, dass Du "länger" krank sein wirst. Wie definierst Du länger? Langzeitkrank warst Du ja nun wirklich nicht.
Erstellt am 13.03.2014 um 06:57 Uhr von Greenarrow
Nun ja aber die dauer des Arbeitsausfall hat gereicht, dass Betriebsratswahleniges schreiben im Aushang mitbekommen habe. Also finde ich das ich lang genug krank war und keine Chance hatte an der Kandidatur teilzunehmen.
Oder wie würdest du das sehen Oblatixx
Ich finde ein einfaches Anschreiben, welches den Beginn der Betriebsratswahlen ankundigt hätte gereicht, damit ich die für mich nötigen schritte für mich einleiten hätte können.
Mfg
Erstellt am 13.03.2014 um 07:06 Uhr von Oblatixx
Dann müssten aber ALLE angeschrieben werden, denn jeder kann plötzlich krank werden. 3 Tage oder 3 Wochen ... wer weis das denn schon im Vorfeld. Das ist aber nicht vorgesehen, dass so verfahren wird. Der Wahlvorstand konnte nicht davon ausgehen, dass Du drei Wochen krank bist. Wie auch? Du hättest ja auch nach drei Tagen wiederkommen können.
Das ist eben so, akzeptiere es.
Erstellt am 13.03.2014 um 07:28 Uhr von Greenarrow
Das sehe ich alles ein wenig anders. Und is das wirklich so schwer jedem aus dem Betrieb mitzuteilen in Form von einfachen Anschreiben, das die Betriebsratswahlen anstehen ????. Ich finde das einfach nur Fair es muss doch nicht nur zwingend mich betreffen es kann genau so gut auch eine Mutter im Kinderjahr sein; oder ein Aussendienstmitarbeiter ect. sein.
Noch dazu kommt das die Wahlvorstandsvorsitzende in meiner Abteilung arbeitet, und dort sind wir nur 6 Personen. Also hat sie auch genau gewusst wue lange ich Krank bin weil solche sachen in unserem schichtbuch vermerkt werden.
Ein normales Anschreiben in die letzte Verdienstabrechnung mit rein und gut wäre gewesen. Dann kann sich wirklich niemand beschweren und diese Frage wäre hier niemals zustande gekommen.
Erstellt am 13.03.2014 um 07:35 Uhr von Oblatixx
1. Außendienstler werden eh anders bahandelt, denn sie sind dienstlich verhindert.
2. Ja, es wäre nett gewesen, wenn sich bei dir einer gemeldet hätte. Hat aber keiner, also hast Du doch nicht soooo tolle, nette Kollegen.
3. Ich gleube nicht, dass in eurem Schichtbuc steht, wie lange einer krank sein WIRD. Diese Glaskugel möchte ich haben ...
Erstellt am 13.03.2014 um 07:48 Uhr von Greenarrow
Du verstehst mich nicht, wenn ich einen Krankenschein bekomme, dann siehst du auch wie lange man Arbeitsunfähig ist ... steht da informativerweise alles drauf. Und genau dieses Datum gebe ich meinem Vorgesetzten durch und es kann jeder aus unserem Bereich ersehen wie lange jemand fehlt. Und ich weis auch das ich am besagtem letzten krankheitstag nochmal zum Arzt muss oder nicht schliesslich bekommst du ja einen folge Arzttermin oder eben nicht. Das macht man damit dein Vorgesetzten planen kann wie er die leute einsetzen muss.
Erstellt am 13.03.2014 um 07:53 Uhr von Oblatixx
Wie schrieb ich gerade?
Sooo nett scheinen die Kollegen eben nicht zu sein. Dem WV kannst Du keinen Vorwurf machen.
Erstellt am 13.03.2014 um 08:10 Uhr von Kölner
@Greenarrow
Ich halte sehr viel davon, seine persönlichen Willen und Verantwortung für sein eigenes Handeln (Nichthandeln), nicht anderen überzustülpeln!
Auch solltest Du die Energie, die Du hier an den Tag legst, den Kollegen vor Ort angedeihen lassen.
Die Urteile, die Dir aufgezeigt wurden sind aus meiner Sicht auch für die Tonne; und wenn nicht, kannst Du versuchen, diese in Deinem Betrieb umzusetzen.
Erstellt am 13.03.2014 um 09:31 Uhr von pillepalleTR
@Greenarrow:
" OK also Frist hin oder her!! "
Ja, lassen wir das Geplänkel mit den Gesetzen. Das scheint in dieser Konstellation nicht zielführend zu sein. Die Einstellung wird dir aber in vielleicht 4 Jahren als BR bei Verhandlungen mit dem AG (natürlich in dessen Sinne) weiterhelfen, denn der will von Gesetzen idR. auch nix wissen.
Die Frage ist doch, wer hier in der Hol- und/oder Bringschuld ist/war.
Dass die BR-Wahlen "irgendwann"(idR. wischen 1.3. und 31.5.) stattfinden werden und ein WV bestellt wurde, sollte doch betriebsintern bekannt gewesen sein, oder?
Ich persönlich würde, wenn ich ein so starkes Interesse an einer Kandidatur hätte, wie es hier von dir zum Ausdruck gebracht wird, bei einer Erkrankung in dem Zeitraum, in dem potentiellen irgendwas bzgl. der Wahl "abgehen könnte", sofort Kontakt zum WV (und nur zu dem!, denn der organisiert die Wahl und nicht die Personalabteilung oder der amtierende BR) aufnehmen und ihm die Situation mit dem Krankenstand erläutern. Wenn er DANN nicht auf deinen Wunsch nach näheren Informationen etc. eingeht, kann man drüber nachdenken, langsam einen Strick zu drehen...
Ich sehe eigentlich nur dich in der Holschuld. Keinesfalls den WV in der Bringschuld dir gegenüber oder sonstwem gegenüber in der Holschuld ("HR teil mir mal bitte mit, ob Kollege Maier heute am Wahltag nicht wegen Schnupfen zu Hause geblieben ist. Und ob Kollegin Schmitt nicht vielleicht am letzten Tag der Frist für die Vorschlagslisten wegen Magenkrämpfen fehlt").
Das Ganze mag/wird für dich und deine Kandidatur wohl traurig enden, ist aber nicht zu ändern. Nimms also hin wie ein echter Verlierer/echte Verliererin und hör auf zu jammern. Vorallem stell aber (falls auch in der Betriebsöffentlichkeit geschehen) die Schuldzuweisungen an (vermeintlich) Unschuldige ein. Denn daran wird man sich vermutlich im Wahlkampf in 4 Jahren noch gut erinnern....
Erstellt am 13.03.2014 um 11:35 Uhr von nicoline
*Die Urteile, die Dir aufgezeigt wurden sind aus meiner Sicht auch für die Tonne*
Ich vermute ja, dass ich keine Antwort bekommen werde, aber, ich wage trotzdem mal zu fragen, warum Du findest, dass das Urteil von dem ich rede, für die Tonne ist?
Erstellt am 13.03.2014 um 12:03 Uhr von gironimo
Ich habe mich ja auch schon dazu geäußert. Ich denke hier wird es wohl auf "dumm gelaufen" hinaus gehen.
Aber wer weiß - man kann ja jede Chance nutzen und den Fall einmal zum Gericht tragen. Alles andere sind und bleiben Spekulationen.
Erstellt am 13.03.2014 um 12:07 Uhr von rolfo
Also, wenn ich schon weiß, dass in der nächsten Zeit die Wahl ausgeschrieben wird, hätte ich einfach mal angerufen und nach dem Stand der Dinge erkundet. Dann hättest du auch gewusst wann und wo du die Bewerbung abgeben musst, mir scheint, dein Interesse ist erst jetzt gewachsen, nachdem die Sache gelaufen ist. Ein bisschen Eigeninitiative kann man schon erwarten.
Erstellt am 13.03.2014 um 12:54 Uhr von Nubbel
wenn man nicoles urteil nimmt, kannst du die wahl ja anfechten. ob deine 4 Wochen krank schon unter langzeit fallen, muß der richter entscheiden
Erstellt am 13.03.2014 um 20:19 Uhr von nicoline
*Ich vermute ja, dass ich keine Antwort bekommen werde*
Hab ich ja richtig vermutet, schade!
Erstellt am 13.03.2014 um 20:45 Uhr von Kölner
Jau, nicoline. Du musst damit leben.
Deine neue Freundin Nubbel kann dir ja Antwort geben.
Stichworte: Langzeitkrank. Urteil. Ich denke, du wirst dir das denken.
Erstellt am 13.03.2014 um 21:34 Uhr von nicoline
*Jau, nicoline. Du musst damit leben.*
Ich muss atmen, essen, trinken und schlafen, sonst muss ich gar nichts.
*Deine neue Freundin Nubbel kann dir ja Antwort geben.*
Nubbel kann mir sagen, warum Du das Urteil über die Langzeiterkrankten zum in die Tonne treten findest? Das ist ja interessant!
* Ich denke, du wirst dir das denken.*
Du glaubst nicht, was ich mir alles denken kann, besonders bezogen auf Deine Antworten!
Erstellt am 13.03.2014 um 21:46 Uhr von Kölner
Ui. Da verdrehen wir die Antworten, wie es uns gefällt. Klasse.
Ich bezog mich mit meinem Nubbel-Tipp auf den Fred, in dem sie dir ein Urteil nennt zu den Stützunterschriften vor kandidatenschluss. Aber das weißt du.
Warum so bissig? Schlecht gefusselt? Nicht das wir uns in der nächsten Zeit doch noch treffen. Wer weiß, wer weiß...
:-)
Erstellt am 13.03.2014 um 21:52 Uhr von Greenarrow
Ok also ich möchte dem ganzen Thema hier mal ein Ende setzen.
Ich bedanke erstmal bei allen, die mir hier geantwortet haben.
Es waren sehr hilfreiche Antworten dabei und ich denke ich werde jetzt einen schritt weiter gehen, und einen Rechtsanwalt aufsuchen dabei werden mir besonders die Urteile die hier genannt wurden weiter helfen, Danke dafür.
Und ich möchte auch einigen Usern hier ans Herz legen, dass sie erstmal in sich gehen, bevor Sie irgendwelche dummen und Kränkenden kommentare abgeben....schließlich macht der Ton die Musik.
Damit Verabschiede ich mich und bedanke mich nochmal bei allen Teilnehmern und verbleibe
Mit freundlichem Gruß
DANKE :)
Erstellt am 13.03.2014 um 22:17 Uhr von nicoline
*Nicht das wir uns in der nächsten Zeit doch noch treffen.Wer weiß, wer weiß..*
Ich weiß, ich weiß: ganz sicher nicht!
Erstellt am 15.03.2014 um 16:08 Uhr von Farce
@Greenarrow
„Ok also ich möchte dem ganzen Thema hier mal ein Ende setzen.“
Ist auch besser so.
Es ist leider manchmal ein Problem mit der logischen Zuordnung von Urteilen und ihrem Inhalt.
Aber hier noch etwas Grundsätzliches, zumindest aus meiner Sicht.
Langzeitkrank heißt nun nicht unbedingt: bis in alle Ewigkeiten. Zeiten davor dürften ja eher ein Ratespiel sein.
Maßgebend dürfte doch wohl eher sein: dass ein Ende einer Krankheit nicht bereits vorher absehbar ist. Erst recht dann nicht, wenn hier ein Unfall mit ev. anliegenden Operationen der Ausgangspunkt ist.
Und wenn auch nicht bereits im Vorfeld bekannt ist, ob hier überhaupt eine Möglichkeit zur Wahrnehmung des Beginns eines Bewerbungszeitraumes bestand, ergibt sich schon allein heraus eine Verpflichtung für einen WV.
Außerdem sollte hier einmal zwischen der Verpflichtung zum aktiven Handeln eines WV und einem auf Freiwilligkeit beruhenden Recht eines Bewerbers unterschieden werden.
Hier jetzt eine Pflicht zur Eigeninitiative während einer Krankheit abzuleiten, geht wohl an diversen Grundsätzen vorbei.
Dies sieht nicht nur das AG in diesem Urteil so, sondern findet sich so in der gesamten Rechtsprechung wieder.
Und wenn ich dann lese, dass man verpflichtet sein sollte, doch gefälligst vom Krankenbett anzurufen, fasse ich mir an die Birne und Frage mich doch ernsthaft, ob hier nicht BRler, sondern eher Hellseher tätig sind.
Zumindest scheinen sie ja zu wissen, dass ein Sprachzentrum und/oder die Finger (die dann ja ein Telefon halten können müssten) von diesem Unfall nicht betroffen sind.
Aber wahrscheinlich kommen jetzt wieder Argumente wie: „Dann hätte er sich ja auch nicht bewerben können“
Langer Rede kurzer Sinn: Es kommt immer auf den Zeitpunkt der Kenntnis einer/s Krankheit/Vorfalls an und nicht von der Kenntnis ihrer Beendigung. Ob jemand langzeitkrank ist oder noch wird, kann im Vorfeld oftmals gar nicht bestimmt werden.