Erstellt am 12.03.2014 um 14:25 Uhr von gironimo
Das geht nun in der Tat nicht. Entweder der WV tut auch die Flyer der anderen Listen dazu oder keine (was richtiger wäre).
Was zu den Briefwahlunterlagen gehört, steht in der WO. Der WV hat neutral zu sein.
Erstellt am 12.03.2014 um 14:30 Uhr von DanielWorms
dachte ich mir, bin Listensprecher einer anderen Liste und fühle mich dadurch betrogen und will das auch bei einem Anwalt zur Anzeige bringen ist das möglich?
Erstellt am 12.03.2014 um 14:34 Uhr von Oblatixx
Und wenn Du erst einmal mit dem Wahlvorstand sprichst?
Erstellt am 12.03.2014 um 14:37 Uhr von DanielWorms
werde ich morgen machen. Es gibt nur ein Problem das schon 3 Aushilfen per Briefwahl gewählt haben aber sie haben die Liste 1 gewählt da ein flyer dabei war und von anderen nicht, so haben sie es mir gesagt und sie ärgern sich selber darüber.
Erstellt am 12.03.2014 um 14:47 Uhr von gironimo
... dann solltest Du schon mal Beweise und Zeugen sammeln.
Erstellt am 12.03.2014 um 14:49 Uhr von DanielWorms
habe 3 zeugen, die es schriftlich und mit Unterschrift bestätigen.
ist leider ärgerlich das der WV so handelt
Erstellt am 12.03.2014 um 20:08 Uhr von Hartmut
Hallo DanielWorms, wenn du die Wahl anfechten willst, spar dir das Geld für den Anwalt. Der kann gar nichts machen, sondern die Wahl anfechten kann nur (1) eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft, oder (2) der Arbeitgeber oder (3) drei Arbeitnehmer. Also überlass es der Gewerkschaft oder dem Arbeitgeber, oder triff dich mit zwei Arbeitskollegen, die dich unterstützen wollen, im Arbeitsgericht und fechte die Wahl selbst an.
Erstellt am 12.03.2014 um 21:36 Uhr von Farce
Hartmut Hartmut……Tschuldigung…ich sach jetzt besser nix…