Wahlberechtigung
Bei uns im Betriebsrat stehen neue Wahlen an (Wahl Termin ist der 24.04.2014). Die Amtszeit des alten Betriebsrats endet zum 10.05.2014 Mein Arbeitsvertrag beginnt am 01.11.2013 somit bin ich zum Zeitpunkt der Wahlen nicht 6 Monate dem Betrieb angehörig. Zum Zeitpunkt der neuen Amtszeit aber schon (wenn wir davon ausgehen, dass die Wahlergebnisse ab dem 01.05.2014 veröffentlicht werden). Besteht für mich die Möglichkeit mich für die Wahl am 24.04.2014 aufstellen und wählen zu lassen, oder muss ich tatsächlich 4 Jahre warten?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort (am 25.03 endet die Bewerbungsfrist für den Betriebsrat)
Community-Antworten (1)
12.03.2014 um 14:35 Uhr
Nein, du bist am Tag der Wahl noch keine 6 Monate im Betrieb, das ist entscheidend.
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