Wahlplakat
ich habe mich zur wahl des betriebsrat aufgestellt und möchte das meine kollegen mich kennen lernen daher habe ich als anhng einer email des betriebstrat der zum aufruf verschickt wurde das man sich aufstellen kann ein persönliches bild bei der ausschreibung angehängt und an alle mitarbeiter gemailt ist dieses verfahren erlaubt oder verstosse ich gegen richtlinien . der alte betriebsat hatte mich im nachhinein gebeten das zu unterlassen .
Community-Antworten (2)
11.03.2014 um 19:51 Uhr
Der alte BR ist da mal raus, der hat gar nichts zu untersagen. Ob Du per emil Werbung machen darfst, das musst Du mit dem AG klären, oder du nutzt deinen privaten Account.
12.03.2014 um 10:53 Uhr
das musst Du mit dem AG klären<
stimmt natürlich. Aber wenn der AG nichts sagt, würde ich hier auch keine schlafende Hunde wecken.
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