Erstellt am 26.04.2018 um 09:45 Uhr von celestro
der Wahlvorstand hat diesbezüglich überhaupt nichts zu melden. Die schwarzen Bretter sind sicherlich für Werbung vom AG "freizugeben". Aber der Anspruch "ich mach DIN A 1" und wenn dann zu wenig Platz ist, muß uns der AG mehr zur Verfügung stellen" ist völlig absurd.
Erstellt am 26.04.2018 um 10:00 Uhr von KIK
...und wenn ich der Letzte bin und auf dem Schwarzer Brett es kein Platz mehr gibt. Was mache ich dann!?
Erstellt am 26.04.2018 um 11:00 Uhr von Pjöööng
Wenn der Arbeitgeber Platz für Wahlwerbung zur Verfügung stellt, tut er gut daran, für alle verbindliche Regelungen aufzustellen. Ansonsten riskiert er eine Wahlanfechtung.
Erstellt am 26.04.2018 um 13:54 Uhr von rako1966
Auf ein DIN-A4-Blatt passen rund 66 Zeilen.. Wie viele Kandidaten seid ihr denn???? Wahlwerbung heißt nicht, Eure Namen so groß wie möglich zu schreiben, sondern ein Programm bekanntzugeben, dass Eure Liste vertritt ("Wir sind für...", "Wir wollen..."), oder Gründe anzugeben warum man Euch wählen soll ("Wir sind...", "Wählt uns, weil ...") Der Listenname und vielleicht das Bild des Listenführers reicht für die Identifikation wer das sagt vollkommen. Die Namen der Listenbewerber hat ja wohl schon der Wahlvorstand bekannt gegeben, das braucht ihr nicht nochmal zu tun.
Erinner dich doch mal an die Wahlplakate zu Bundestags-/Kommunalwahlen. Ein Bild und ein Slogan sagt mehr als 100 Namen.
Erstellt am 26.04.2018 um 13:57 Uhr von celestro
und wenn 21 BRM gewählt werden, ist es nicht nötig, noch Kandidat 30 Eurer Liste mit Foto auf das Plakat zu quetschen
Erstellt am 26.04.2018 um 13:57 Uhr von MaJoK
Ich habe mal geschaut DIN A1 ist ca 60 mal 80 cm!
Wieviele Kollegen stehen den bei euch auf der Liste?
Da würde ich eher mit Wahlinhalten Wahlwerbung machen und dabei auf meine Liste verweisen.
Ihr könnt euer Wahlplakat ja ein wenig verkleinern und dafür mehr drucken und verteilen :)
Erstellt am 26.04.2018 um 15:30 Uhr von KIK
Es hat sich erledigt...wir machen DIN A2. A1 ist einfach zu gross.
Danke!