BR für gGmbH und eV.
Kann ein Verein/gGmbH(=AG) mit 19 Angestellten die behinderte Menschen versorgen, entsprechend ihrer vorgegebenen Tätigkeiten einen BR wählen? Wenn ja, wieviele BM dürften das sein und wie steht es mit dem Kündigungsschutz? Einer davon hatte kurz vor seiner Aufstellung zum BR bereits seine fristlose Kündigung im Briefkasten, jetzt musste die Kü. wieder vorerst zurückgestellt werden. MfG. Oregano
Community-Antworten (3)
11.03.2014 um 10:12 Uhr
Ich hoffe, der Kollege hat den Rechtsweg beschritten oder der AG hat sich unmissverständlich schriftlich geäußert, dass die Kündigung vom Tisch ist.
Aber wie ich Dich verstehe, seit Ihr doch schon mitten im Verfahren der Wahl. Bei 19 AN wählt Ihr einen einer BR.
11.03.2014 um 13:15 Uhr
Nein wieso Kündigungsschutz und müsste die Kündigung wieder zurück gestellt werden? Eine fristlose Kündigung ist ja jederzeit möglich auch für Betriebsräte oder Bewerber. Der Kündigungsschutz gilt ja nur für ordentliche Kündigungen.
Der Kollege sollte schnellstens zur Gewerkschaft oder zum Rechtsanwalt gehen!
12.03.2014 um 08:48 Uhr
...entsprechend ihrer vorgegebenen Tätigkeiten einen BR wählen... Was im Betrieb gearbeitet wird, spielt bei der Frage der BR-Wahl keine Rolle. Wenn Ihr allerdngs eine gGmbH im kirchlichen Dunstkreis seid, käme evtl. nur die Wahl zu einer Mitarbeitervertretung in Frage.
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