Erstellt am 10.03.2014 um 11:44 Uhr von Lexipedia
Sobald die erste Stützunterschrift unter dem Wahlvorschlag ist ist es mit Änderungen vorbei!
Erstellt am 11.03.2014 um 13:17 Uhr von pemahu
Mitbestimmer, Deine Frage ist nicht klar!
Zwei Fälle:
Nicht eingereichte Vorschlagsliste: Streichung auf Wunsch des Kandidaten möglich, Stützunterschriften bleiben gültig (nichts darf dazu, aber wegstreichen ist zulässig).
Eingereichte Vorschlagsliste: Nichts geht mehr. Der Kandidat braucht ja die Wahl nicht anzunehmen. (aber Deine Frage klingt so - bzgl. Liste komplett neu erstellen - dass bei Euch die Liste noch nicht eingereicht wurde).
Erstellt am 11.03.2014 um 13:19 Uhr von Oblatixx
Und wenn Du jetzt DEN streichst, für den ich meine Stützunterschrift geleistet habe? Ich denke, das geht so nicht ...
Erstellt am 11.03.2014 um 13:25 Uhr von Mitbestimmer
Hallo, vielen Dank für die Antworten.
Also es handelt sich um eine Vorschlagsliste, welche noch nicht beim Wahlvorstand eingereicht wurde. Der Bewerber steht auf der Liste an 9ter Stelle und möchte nun lieber eine eigene Liste gründen.
Ob Kollegen Stützunterschriften für diesen Kollegen geleistet haben, kann man mit Bestimmtheit natürlich nicht verneinen.
Erstellt am 12.03.2014 um 08:23 Uhr von Xantippe
Hallo Mitbestimmer,
der Bewerber kann selbstverständlich eine eigene Liste erstellen und sich Stützunterschriften holen. Sobald er die Liste eingereicht hat muss er ja vom Wahlvorstand gefragt werden auf welcher Liste er gültig seine Bewerbung aufrecht erhält.
MfG
Erstellt am 12.03.2014 um 09:36 Uhr von Pjöööng
Zitat (permahu):
"Nicht eingereichte Vorschlagsliste: Streichung auf Wunsch des Kandidaten möglich, Stützunterschriften bleiben gültig (nichts darf dazu, aber wegstreichen ist zulässig)."
Falsch!
Erstellt am 12.03.2014 um 09:37 Uhr von Nubbel
doch Obelix, das geht. so blödsinnig das auch ist. streichen nach stützunterschrift geht. einen dazuschreiben geht nicht.
Erstellt am 12.03.2014 um 12:33 Uhr von Pjöööng
Anderer Auffassung: Fitting
"Die ohne Einverständnis aller Unterzeichner vorgenommene Streichung einzelner oder mehrerer Kandidaten bedeute eine inhaltliche Änderung des Wahlvorschlages; der Wahlvorschlag wird durch die Streichung unrichtig und ist kein gültiger Wahlvorschlag im Sinne des BetrVG mehr."
Erstellt am 12.03.2014 um 12:49 Uhr von Oblatixx
Soll er doch seine eigene Liste gründen, der Wahlvorstand wird das dann schon richten/streichen. Aber auf der ersten Liste wird nicht gestrichen!