Dürfen Werkstudenten wählen?
Dürfen Studenten die jeden Monat 2-4 Tage in der Firma arbeiten mitwählen
Community-Antworten (4)
10.03.2014 um 11:36 Uhr
karolina, Studenten, die regelmäßig in geringem Umfang beschäftigt sind, würde ich entweder als Aushilfen oder als Teilzeitbeschäftigte und als wahlberechtigt ansehen. Auf den Stundenumfang der Beschäftigtung kommt es bei der aktiven und passiven Wahlberechtigung nicht an.
10.03.2014 um 11:46 Uhr
Das sehe ich auch so. Aber Achtung, aufgrund der verkürzten Abitur-Jahrgänge gibt es vermehrt Studenten unter 18 Jahre -> die dürfen leider nicht mitwählen.
10.03.2014 um 13:02 Uhr
Ist das wirklich so? Hätte ich jetzt nicht dran gedacht, guter Hinweis!
10.03.2014 um 18:07 Uhr
Ja, tatsächlich. Wenn ein Kind jung eingeschult wurde, mit 5 1/2 Jahren, dann hat es nach 'nur' 12 Schuljahren Abitur und ist 17 1/2. Jetzt ab ins duale Studium, d.h. gleichzeitig auch in die Firma, bei geregelter Arbeitszeit und Gehalt. Böse Falle für den WV! :)
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