Betriebsratswalen vom 27.02.2014
Hallo am 27.02.2014 wurde bei uns in der Firma ein neuer Betriebsrat gewählt in den ich auch gewählt wurde. Nun haben wir bei einigen Kohlegen berechtigte zweifel bezüglich des
Wahl vorganges
1.Wahlurne nicht verschlossen
2.Keine Wähler ließte
3.keine Wahlumschläge
u.s.w
In unsere Ansicht des (BR) sollte unter diesem umständen die belgschaft die Wahl anfechten um einen starken rechtskräftigen BR zu bekommen. wie sollten wir als BR jetzt verhalten?
und unserer gesamt BR wusste überhauptnicht das bei uns schon eine neue BR Wahl stattfindet. wir brauchen unbedingt eure Meinung und bedanken uns schon mal.
Community-Antworten (4)
07.03.2014 um 13:52 Uhr
Hallo Sauber, also eine Wahl ohne Wählerliste ist schon ein Ding. Diese Wahl kann man anfechten, und ziemlich sicher erfolgreich. Der BR kann die Wahl nicht anfechten, aber der AG kann das, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft (anrufen - fragen!) oder drei AN. Achtung: Das muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses geschehen (glaube ich - kann gerade nicht nachschlagen).
07.03.2014 um 15:20 Uhr
@Sauber Wie kommt es das ihr außerhalb der Wahlperiode gewählt habt. Gab es dafür einen Grund???
Außerdem solltet ihr euch an die Fristen halten.
07.03.2014 um 16:34 Uhr
zunächst einmal - wie sollt Ihr Euch verhalten: Abwarten.
Wer Mängel in der Wahl sieht, der muss das Arbeitsgericht bemühen. Tut er es nicht, ist die Wahl gültig. (siehe auch § 19 BetrVG)
Was ich aber nicht verstehe, ist Deine Äußerung: "unserer gesamt BR wusste überhaupt nicht das bei uns schon eine neue BR Wahl stattfindet."
Wie konnte das geschehen? Ihr habt doch den Wahlvorstand bestellen müssen und habt Euch selbst zur Wahl stellen müssen. Das kann doch nicht an Euch vorbei gegangen sein.
07.03.2014 um 21:55 Uhr
So ganz verstehe ich den Sachverhalt noch nicht (s. Gironimo). Aber wenn der BR selbst der meinung ist, dass er nicht rechtmäßig gewählt wurde, dann müsste er nicht auf eine Wahlanfechtung warten, sondern könnte schlicht zurücktreten.
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