Erstellt am 28.02.2014 um 06:34 Uhr von Hartmut
Hallo Teufel, eure Wahl im Allgemeinen, und deine im Speziellen, ist massiv behindert worden. Das ist strengstens verboten!
Jetzt ist die Frage, bitte entschuldige die Deutlichkeit, ob du dich hier nur ausweinen willst oder etwas unternehmen? Falls letzteres, wende dich damit an die Gewerkschaft. Oder spaziere zum nächsten Arbeitsgericht, wende dich an den nächsten Rechtspfleger und erzähle dem die Story. Er wird dich kostenlos beraten und alles Notwendige in die Wege leiten. Oder, falls du lieber anonym bleiben möchtest, schreibe das alles auf einen Zettel und wirf es in den Briefkasten des Arbeitsgerichts. Ich selbst habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht.
Erstellt am 28.02.2014 um 06:44 Uhr von teufel
Gut.
Aber muss dann aber trotzdem meine liste abgeben.
Wie ist das mit dem beweisen.
Weiß nicht ob Kollegen sich dazu äußern, da sie Angst haben
Erstellt am 28.02.2014 um 08:35 Uhr von Oblatixx
Ach was, Arbeitsgericht. Bis da was passiert, ist die nächste Wahl ran.
Und was heißt verboten?
Gib Deine Liste ab, wenn sie der vorgeschriebenen Norm entspricht. Dabei ist die Form der Aufteilung, die Farbe des Papiers oder was weiß ich NICHT vorgeschrieben. Da hat sich euer Wahlvorstand etwas schnell und zu weit aus dem Fenster gelehnt. Was haat die Form der Liste mit Chance bei der Wahl zu tun?
Deine Liste sieht NUR der Wahlvorstend, zum Wählen gibt es Wahlzettel. DIE sollten dann allerdings alle gleich aussehen,
Erstellt am 28.02.2014 um 09:26 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hartmut):
" Oder spaziere zum nächsten Arbeitsgericht, wende dich an den nächsten Rechtspfleger und erzähle dem die Story. Er wird dich kostenlos beraten und alles Notwendige in die Wege leiten. Oder, falls du lieber anonym bleiben möchtest, schreibe das alles auf einen Zettel und wirf es in den Briefkasten des Arbeitsgerichts."
Hartmut, ich dachte ja bisher, dass sich die Qualität Deiner Antworten nicht mehr senken lässt, jetzt hast Du Dich aber mit diesem Quatsch tatsächlich noch einmal selber untertroffen.
Weder dürfen die Rechtspfleger am Arbeitsgericht Rechtsberatung geben, noch ergibt ein anonymer Zettel im Briefkasten des Amtsgerichtes irgendeinen Sinn. Was sollen die damit schon anfangen.
Teufel, die ganze Fraghe dreht sich doch darum, ob der WV eine Liste ablehnen kann, weil sie ihm zu früh erstellt wurde, oder das Papier auf dem sie verfasst wurde, falsch parfümiert ist.
Schaust Du in § 8 der WO, dann stellst Du fest, dass es nur ganz wenige Gründe gibt auf Grund derer der WV eine Liste ablehnen darf.
Nicht verunsichern lassen und ggf. die Wahl anfechten. Es gibt keine größere Blamage für einen WV, als eine nichtige Wahl durchgeführt zu haben und die Nichtigkeit dürfte hier gegeben sein, wenn der WV das so durchzieht.
Erstellt am 28.02.2014 um 14:48 Uhr von Xantippe
Hallo Teufel,
ich würde die Wahl einfach durchführen lassen und anschließend anfechten. Habe ich bereits gemacht obwohl unsere Wahl sogar von der Gewerkschaft begleitet wurde da es die 1.Wahl in unserem Betrieb war. Innerhalb von 8 Wochen hat das Arbeitsgericht die Wahl für ungültig erklärt und es durfte noch mal gewählt werden. Also viel Glück und nicht unterkriegen lassen.
Liebe Grüße
Erstellt am 28.02.2014 um 15:28 Uhr von Hartmut
Hallo Pjöng, aber selbstverständlich berät der Rechtspfleger bei Gericht. Es ist sein Job, das zu tun. Er berät nicht inhaltlich über den Fall, wie ein Rechtsanwalt. Aber er gibt Ratschläge, was vor Gericht gehört und was nicht, befragt dich dazu, und formuliert auch die Klageschrift, wenn es sein muss.
Es ist ja auch nur ein Tipp. Niemand muss es auf die Spitze treiben. Andererseits, wenn man sich sonst keinen Respekt verschafft - bitte, es geht auch so! Der BR ist kein Spielball.
Erstellt am 28.02.2014 um 16:39 Uhr von gironimo
Ich denke auch:
Oberste Regel: Bei allen außergewöhnlichen Vorkommnissen - Ruhe bewahren.
Stelle Deine Liste fertig und gebe sie beim Wahlvorstand ab.
Buche alle anderen Aktivitäten als Wahlpropaganda. Ärgere Dich nicht über die Aktivitäten der Wahl-Konkurrenten - das lenkt nur ab - sondern blicke nach vorne. Werbe selbst für Dich und Deine Ziele.
Erst wenn der Wahlvorstand Deine Liste ablehnt, obwohl sie allen Vorschriften entspricht, wäre es an der Zeit juristische aktiv zu werden.
Erstellt am 28.02.2014 um 18:58 Uhr von teufel
Habe mit Wahlvorstand gesprochen er war sauer und meinte er nimmt die Liste nicht da ich vor der Frist angefangen habe stützstimmen zu sammeln und die anderen müssten auch Chancen haben stimmen zu sammeln.
Nun habe ich die neue liste fertig gemacht,
Habe nun weniger stützstimmen brauche aber eh nur vier.
Wir haben mindestens zehn Listen bei 80 Kollegen.
Haben alle einen totalschuss.
Chef hat haute auch behauptet das wir keine Leiharbeiter mehr genehmigen . Stimmt so nicht.
Wir wollten einen nicht .
Aber so hat er nun wieder gegen uns geschossen.
Ich warte nun ab .
Danke an alle
Erstellt am 28.02.2014 um 19:55 Uhr von Farce
Ist doch toll, fast alle wollen in den BR. Das hat man auch nicht alle Tage. Naja, zumindest gibt es dann keine Probleme wegen ausgehender Ersatzmitglieder.
Erstellt am 01.03.2014 um 08:24 Uhr von Hartmut
Nur für den Fall, dass hier jemand mitliest, der/die nicht gar so sattelfest ist in der Wahlordnung: Es ist JEDERZEIT ERLAUBT, Unterschriften für Vorschlagslisten zu sammeln! Nicht erst ab dem Aushang des Wahlausschreibens! (Nur dass das klar ist.)