Erstellt am 25.02.2014 um 13:12 Uhr von pemahu
wenn ihr alle Gewählten fragt und z.B. am 7.3. vormittags die Zusage von allen erhalten habt, dass sie die Wahl annnehmen, dann bereits noch danach am 7.3., ansonsten am 12.3.
Erstellt am 25.02.2014 um 16:11 Uhr von Teufel
Hallo. Fragen geht nicht , immer schriftlich machen.
Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses werden die gewählten schriftlich benachrichtigt.
Binnen drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung ist die Möglichkeit zur Ablehnung der Wahl einzureichen.
Danach werden die gewählten durch Aushang bekannt gemacht.
Die konst. Sitzung wird dann vor Ablauf von einer Woche nach dem Wahltag stattfinden müssen.
Auf die Fristen achten.
Laut wahlleitfaden erstellt
Erstellt am 25.02.2014 um 17:17 Uhr von Kölner
Teufel, Teufel - Fehlerteufel! (Sorry, aber das Wortspiel musste sein)
Lediglich die Einladung zur konst. Sitzung muss binnen einer Woche ausgesprochen werden. Die konst. Sitzung selbst, kann auch Mitte April erst stattfinden.
Erstellt am 01.03.2014 um 08:10 Uhr von pemahu
Sorry, Teufel, natürlich geht "fragen". Die schriftl. Benachrichtung ist klar (gesetzlich geregelt), zusätzlich kann ich z.B. auch mündlich fragen, ob sie annehmen. Wenn alle mir das bestätigen (das dann unter Zeugen und dies doch am sichersten schriftlich) ist die Drei-Arbeitstage-Frist Makulatur.