Erstellt am 10.01.2012 um 13:36 Uhr von pitsieben
@ BRaRuB,
also eine "konstituierende Sitzung" des BR gibt es nur vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag zum BR.
Da der BRV zurückgetreten ist, muss der stellv. BRV (wenn vorhanden) zur Sitzung des BR einladen, auch das Ersatzmitglied, welches als Mitglied für den BRV nachrückt. Auf der Tagesordnung sollte dann die Wahl eines neuen BRV stehen.
Erstellt am 10.01.2012 um 13:42 Uhr von Ulrik
Du schreibst, der BRV ist zurückgetreten...
Als was denn?? Nur vom Posten des Vorsitzenden, oder ist er ganz aus dem BR raus?
Sollte ersteres der Fall sein, dann dürft ihr für ihn kein EBRM laden.
Was die Mitteilung an den AG angeht, das macht dann der neue BRV. Er teilt dem AG mit, daß ein neuer BRV gewählt wurde.
Ein Schreiben reicht aus.
Erstellt am 10.01.2012 um 13:48 Uhr von BRaRuB
Der BRV ist vollkommen zurückgetreten.
@pitsieben: Genau den Ablauf habe ich jetzt eingehalten.
ABer die Blegschaft muss doch auch informiert werden. In welcher Form?
Erstellt am 10.01.2012 um 15:30 Uhr von Tanzbär
> ABer die Blegschaft muss doch auch informiert werden. In welcher Form?
Such dir was aus:
- persönliches Gespräch
- Zettel in den Spind
- Aushang am schwarzen Brett
- Tageszeitung
- Betriebsversammlung
- und da gibt es sicher noch mehr ...