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Konstituierung

B
BRaRuB
Nov 2016 bearbeitet

Noch eine Frage zur Konstituierung: Also unser BRV ist zurückgetreten, heute konstituieren wir uns mit dem Ersatzmitglied, das nachrutscht, neu. Muss ich danach auch einen Aushang machen oder nur ein Schreiben an den AG? Muss ich darauf eingehen, dass der BRV zurückgetreten ist? Wie schreibe ich das am Besten?

Vielen Dank vorab!

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Community-Antworten (4)

P
pitsieben

10.01.2012 um 14:36 Uhr

@ BRaRuB, also eine "konstituierende Sitzung" des BR gibt es nur vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag zum BR. Da der BRV zurückgetreten ist, muss der stellv. BRV (wenn vorhanden) zur Sitzung des BR einladen, auch das Ersatzmitglied, welches als Mitglied für den BRV nachrückt. Auf der Tagesordnung sollte dann die Wahl eines neuen BRV stehen.

U
Ulrik

10.01.2012 um 14:42 Uhr

Du schreibst, der BRV ist zurückgetreten... Als was denn?? Nur vom Posten des Vorsitzenden, oder ist er ganz aus dem BR raus? Sollte ersteres der Fall sein, dann dürft ihr für ihn kein EBRM laden.

Was die Mitteilung an den AG angeht, das macht dann der neue BRV. Er teilt dem AG mit, daß ein neuer BRV gewählt wurde. Ein Schreiben reicht aus.

B
BRaRuB

10.01.2012 um 14:48 Uhr

Der BRV ist vollkommen zurückgetreten. @pitsieben: Genau den Ablauf habe ich jetzt eingehalten. ABer die Blegschaft muss doch auch informiert werden. In welcher Form?

T
Tanzbär

10.01.2012 um 16:30 Uhr

ABer die Blegschaft muss doch auch informiert werden. In welcher Form?

Such dir was aus:

  • persönliches Gespräch
  • Zettel in den Spind
  • Aushang am schwarzen Brett
  • Tageszeitung
  • Betriebsversammlung
  • und da gibt es sicher noch mehr ...

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