Erstellt am 23.02.2014 um 11:37 Uhr von Oblatixx
Weil es vom Gesetz her so vorgesehen ist.
Und sicher wird es einen Aushang geben, auf dem der Wahlvorstand vorgestellt wird.
Erstellt am 23.02.2014 um 12:00 Uhr von vater
habe bisher keinen aushang gefunden,wo der wahlvorstand vorgestellt wird
ach und noch eine frage,haben mitarbeiter mit jahresvertrag,der im mai endet und habe gehört,das er keine verlängerung oder festanstellung bekommen soll,ist er noch wahlberechtig,steht nähmlich nicht in der wählerliste,die wahl findet ende märz statt
Erstellt am 23.02.2014 um 12:46 Uhr von Oblatixx
Solange er bei euch beschäftigt ist, ist er wahlberechtigt. Wenn er allerdings nichts sagt, wegen der Wählerliste, dann ist das eben so ...
Erstellt am 23.02.2014 um 13:38 Uhr von pemahu
Eigentlich hat Oblatixx alles geschrieben, aber ich möchte es noch kurz ausführen:
Das Wahlausschreiben muss aushängen und mindestens zwei Unterschriften der Mitglieder des WV aufweisen. Daran kannst Du ersehen, wer bei Euch im WV ist (zumindest überwiegend).
Es ist einfach so gesetzlich geregelt, dass der WV durch Eure aktuellen Vertreter, den alten BR, eingesetzt wird - und nicht die Mitarbeiterschaft in direkter Demokratie mitentscheiden kann.
Erstellt am 23.02.2014 um 14:28 Uhr von gironimo
aber auch Du kannst innerhalb der Frist (steht im Wahlausschreiben) Einspruch gegen die Wählerliste erheben, wenn Du einen Fehler entdeckt hast. Der Fehler muss nicht Deine Person betreffen.