Handlanger-Tätigkeiten durch nicht bestellte Wahlhelfer?
Für die anstehende BR-Wahl haben wir viele Briefwähler. Dürfen Kollegen (Azubis, Praktikanten), die keine bestellten Wahlhelfer oder Wahlvorstands-Mitglieder sind, beim Eintüten helfen?
Community-Antworten (2)
21.02.2014 um 16:00 Uhr
Klar, dann sind es ja bestellte Wahlhelfer. Es muss meiner Ansicht nach aber jemand vom WV dabei sein.
21.02.2014 um 16:43 Uhr
Zitat Wahlordnung: "§ 1 Wahlvorstand (1) Die Leitung der Wahl obliegt dem Wahlvorstand. (2) Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. Er kann Wahlberechtigte als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Stimmabgabe und bei der Stimmenzählung heranziehen. (3) (...)"
Wahlhelfer gibt es also nur bei der Stimmabgabe und der Stimmenzählung!
Ich sehe keinen Grund warum das Zusamenstellen von Wahlunterlagen nur vom Wahlvorstand gemacht werden dürfen sollte. Man könnte genausogut einen Dienstleister beauftragen, die Wahlunterlagen zu sortieren.
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