Erstellt am 21.02.2014 um 15:00 Uhr von pemahu
Klar, dann sind es ja bestellte Wahlhelfer. Es muss meiner Ansicht nach aber jemand vom WV dabei sein.
Erstellt am 21.02.2014 um 15:43 Uhr von Pjöööng
Zitat Wahlordnung:
"§ 1
Wahlvorstand
(1) Die Leitung der Wahl obliegt dem Wahlvorstand.
(2) Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. Er kann Wahlberechtigte als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Stimmabgabe und bei der Stimmenzählung heranziehen.
(3) (...)"
Wahlhelfer gibt es also nur bei der Stimmabgabe und der Stimmenzählung!
Ich sehe keinen Grund warum das Zusamenstellen von Wahlunterlagen nur vom Wahlvorstand gemacht werden dürfen sollte. Man könnte genausogut einen Dienstleister beauftragen, die Wahlunterlagen zu sortieren.