BR-Wahl Familienangehörige der GL
Sind Familienangehörige (Ehegatten und Kinder) der Geschäftsleitung wahlberechtigt, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis im Unternehmen stehen?
Community-Antworten (3)
21.02.2014 um 12:34 Uhr
Familienangehörige dürfen nicht mitwählen wenn sie mit der GF unter einem Dach wohnen. Wohnen Sie in einer eigenen Wohnung sind sie Wahlberechtigt
21.02.2014 um 12:43 Uhr
tunfisch, bitte §5 abs 2 betrvg noch mal genau lesen.
geschäftsleitung muss nicht arbeitgeber sein
21.02.2014 um 13:05 Uhr
und "unter einem Dach" ist nicht das selbe wie "häusliche Gemeinschaft".
Verwandte Themen
Familienangehörige im Betrtriebsrat?
ÄlterIn 4 Wochen sind Betriebsratswahlen in einem mittelständischen Familienunternehmen. Der Bruder des Chefs hat sich als Betriebsratsmitglied aufstellen lassen. Insgesamt werden nur 3 Mitglieder gewählt.
Betriebratswahl: Sind die Ehefrauen der Geschäftsführer eines eingetragenen Vereins wahlberechtigt?
ÄlterHallo, ich hätte folgende Frage bezüglich der bei uns anstehenden Betriebratswahl: Unser Betrieb hat die Rechtsform eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins. Es sind 107 Mitarbeiter (exklusive
Vorgezogene Wahl oder reguläre Wahl?
Am 01.01.26 war die Anzahl der BR-Mitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Marke gefallen. Deshalb haben wir am 13.01.26 einen WV eingesetzt, um nach §13 Abs.2 Nr.2 eine vorgezogene BR-Wahl dur
Anfechtung der Wahl zum Betriebsrat
ÄlterVergangene Woche war die Wahl zum (neuen) Betriebsrat. Nach der Wahl wurde ich per Mail über meine Wahl zum Betriebsrat informiert. Zitat: " ... auf Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 1 WO setzt Dich de
Wahlvorstand erklärt Wahlergebnisse für ungültig und beschliesst Wiederholung
ÄlterHallo zusammen, in unserem bisher betriebsratslosen Unternehmen fand gerade eine Betriebsratswahl statt. Angetreten sind zwei Listen mit ihren jeweiligen Kandidaten. Eine Liste kann man wohl ohne Sch