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Familienangehörige im Betrtriebsrat?

D
Dani
Nov 2016 bearbeitet

In 4 Wochen sind Betriebsratswahlen in einem mittelständischen Familienunternehmen. Der Bruder des Chefs hat sich als Betriebsratsmitglied aufstellen lassen. Insgesamt werden nur 3 Mitglieder gewählt. Ist es rechtens, dass sich ein familienmitglied zur Betriebsratswahl aufstellen lässt, oder ist die Wählerliste anfechtbar?

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Community-Antworten (4)

M
merlin

05.04.2006 um 15:09 Uhr

Wir haben in der WV-Schulung gelernt, daß der Ehegatte, Verwandte oder Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben (Ehepartner, eheliche, uneheliche und Adoptivkinder, Eltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder des Arbeitgebers), soweit diese mit dem Arbeitgeber gemeinsam leben und wohnen keine Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG sind. Hilft Dir das?

K
Klaus

05.04.2006 um 15:09 Uhr

Wenn er Arbeitnehmer ist und kein leitender Angestellter, ist das rechtens.

Viele Grüße Klaus

K
Kölner

05.04.2006 um 15:18 Uhr

Der Bruder wird sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht behalten können. Der Wähler hat dann halt zu entscheiden, wer im BR nachher die AN vertreten soll...vielleicht ist der Bruder des Geschäftsführers des Betriebs des Verwalters des Besitzers sogar der am bestgeeignete Kandidat!

T
tom

05.04.2006 um 16:01 Uhr

Verwandschaftsverhältnis 2. Grades! §5 (2) 5 zieht also nicht; von der Seite her also keine Einwände!

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