Erstellt am 18.02.2014 um 18:03 Uhr von Kölner
Bevor man hier antwortet: 74 Arbeitnehmer und 61 wahlberechtigte?
Warum wählt man nicht nach Vereinbarung mit dem AG im vereinfachten Wahlverfahren? Dann kann es trotz Listen immer noch Personenwahl geben...
Erstellt am 18.02.2014 um 18:19 Uhr von Theolino
Dieser Kommentar hilft leider nicht weiter. Ja die Zahld er Wahlberechtigten liegt aus verschiedenen Gründen niedriger. Ein vereinfachtes Wahlverfahren kann hier nicht mehr durchgeführt werden.
Erstellt am 18.02.2014 um 18:20 Uhr von Kölner
Dann Listenwahl.
Warum 74/61?
Aber vll. zur Beruhigung: bei diesen Fragen ist der Anfechtung Tür und Tor geöffnet. Ich würde die Wahl neu starten...
Erstellt am 18.02.2014 um 18:32 Uhr von Oblatixx
Wenn ihr bei der letzten Wahl X Wahlvorschläge mit einer Person bekommen habt, wie konntet ihr da Personenwahl machen? X Listen = Listenwahl, denn sie wurden ja nicht auf einer Liste eingereicht.
Unterschied?
Personenwahl: Jeder hat 5 Stimmen.
Listenwahl: Jeder hat nur eine Stimme.
Also ist doch da schon etwas schief gelaufen. Ohne Vereinbarung mit dem AG kann der Wahlvorstand die Listenwahl gar nicht ausschließen!
Und auch mich interessiert die 74/61.
13 leitende Angestellte? Kann schlecht sein.
Erstellt am 18.02.2014 um 21:24 Uhr von pemahu
Wenn der Wahlvorstand nur Personenwahl zulässt und damit jedem Wähler 5 Stimmen gibt, kann ich mir nicht mehr vorstellen, dass ihr ohne Neuanfang (neue Wahlauschreibung)auskommt.
Aber unabhängig von dieser massiven Anfechtbarkeit des falschen und nun evtl. doch noch zu korrigierenden Wahlausschreibens habt ihr jetzt 7 Listen: 6 mit je einem Kandidaten (das sind dann aber trotzdem jeweils vollwertige Listen!) und die 7. mit sieben Kandidaten. Jede dieser 7 Listen braucht mindestens 4 Stützunterschriften, alle unterschiedlich (also jeder zweite Wähler muss bei Euch irgendwo unterschreiben).
Dann geht die Wahl los. Jeder Wähler hat nur eine Stimme. Und wenn sich die Stimmen auf die 6 Listen mit "Euren" Einzelkandidaten verteilen und die lange Liste etwas weniger Stimmen erhielte, als 5 der 6 kleinen Listen, wären 5 Eurer 6 Kandidaten im BR und keiner von den "Arbeitgebernahen". Bei ähnlicher Verteilung wahrscheinlicher ist aber der Einzug eines Arbeitgebernahen und von 4 Eurer 6 Kandidaten.
Problematisch wird es erst, wenn die Verteilung auf Eure 6 Listen sehr ungleichmäßig erfolgt, dann wäre es nicht unwahrscheinlich, dass die oberen 2 bis 3 der Leute der Arbeitgebernahen Liste reinkämen und eben auch nur 2 bis 3 von Euch Einzelnen auf diversen Listen.
Naha, ziemlich viel "wäre, wenn" aufBasis eines zunächst so falschen Wahlausschreibens. habt hat