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Probleme mit Wahlvorschlägen: Einzelpersonen und Listen

T
Theolino
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir stehen vor unserer Betriebsratswahl. Wir haben 74 Kollegen, von denen 61 wahlrberechtigt sind. Der BR umfasst fünf Mitglieder. Bei den letzten Wahlen wurde pro Wahlvorschlag immer nur eine Person angegeben, sodass eine Personenwahl stattfand. Daher hat der Wahlvorstand in der diesjährigen Wahlordnung auch nur eine Personenwahl aufgeführt und die Passagen der Listenwahl gestrichen. Ich weiß nicht, ob das überhaupt zulässig ist. Es gab aber keine Beschwerden. Sechs Kandidaten wurden nach diesem Prinzip vorgeschlagen. Nun hat eine arbeitgebernahe Mitarbeitergruppe eine Liste mit sieben Personen abgegeben, um alle anderen auszubooten. Wie soll der Wahlvorstand nun damit umgehen? Wird die Liste aufgelöst und alle vorgeschlagenen Kandidaten müssen sich in einer Personenwahl stellen? Werden alle Einzelvorschläge zu Listen, die jedoch zu wenig Kandidaten enthalten? Oder kommen auf die Wahlliste nun sechs Einzelkandidaten und eine Wahlliste? Kann jemand uns da weiterhelfen - möglichst mit Quellenangabe?

Vielen Dank im Voraus!

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

18.02.2014 um 19:03 Uhr

Bevor man hier antwortet: 74 Arbeitnehmer und 61 wahlberechtigte?

Warum wählt man nicht nach Vereinbarung mit dem AG im vereinfachten Wahlverfahren? Dann kann es trotz Listen immer noch Personenwahl geben...

T
Theolino

18.02.2014 um 19:19 Uhr

Dieser Kommentar hilft leider nicht weiter. Ja die Zahld er Wahlberechtigten liegt aus verschiedenen Gründen niedriger. Ein vereinfachtes Wahlverfahren kann hier nicht mehr durchgeführt werden.

K
Kölner

18.02.2014 um 19:20 Uhr

Dann Listenwahl. Warum 74/61?

Aber vll. zur Beruhigung: bei diesen Fragen ist der Anfechtung Tür und Tor geöffnet. Ich würde die Wahl neu starten...

O
Oblatixx

18.02.2014 um 19:32 Uhr

Wenn ihr bei der letzten Wahl X Wahlvorschläge mit einer Person bekommen habt, wie konntet ihr da Personenwahl machen? X Listen = Listenwahl, denn sie wurden ja nicht auf einer Liste eingereicht. Unterschied? Personenwahl: Jeder hat 5 Stimmen. Listenwahl: Jeder hat nur eine Stimme.

Also ist doch da schon etwas schief gelaufen. Ohne Vereinbarung mit dem AG kann der Wahlvorstand die Listenwahl gar nicht ausschließen! Und auch mich interessiert die 74/61. 13 leitende Angestellte? Kann schlecht sein.

P
pemahu

18.02.2014 um 22:24 Uhr

Wenn der Wahlvorstand nur Personenwahl zulässt und damit jedem Wähler 5 Stimmen gibt, kann ich mir nicht mehr vorstellen, dass ihr ohne Neuanfang (neue Wahlauschreibung)auskommt.

Aber unabhängig von dieser massiven Anfechtbarkeit des falschen und nun evtl. doch noch zu korrigierenden Wahlausschreibens habt ihr jetzt 7 Listen: 6 mit je einem Kandidaten (das sind dann aber trotzdem jeweils vollwertige Listen!) und die 7. mit sieben Kandidaten. Jede dieser 7 Listen braucht mindestens 4 Stützunterschriften, alle unterschiedlich (also jeder zweite Wähler muss bei Euch irgendwo unterschreiben).

Dann geht die Wahl los. Jeder Wähler hat nur eine Stimme. Und wenn sich die Stimmen auf die 6 Listen mit "Euren" Einzelkandidaten verteilen und die lange Liste etwas weniger Stimmen erhielte, als 5 der 6 kleinen Listen, wären 5 Eurer 6 Kandidaten im BR und keiner von den "Arbeitgebernahen". Bei ähnlicher Verteilung wahrscheinlicher ist aber der Einzug eines Arbeitgebernahen und von 4 Eurer 6 Kandidaten.

Problematisch wird es erst, wenn die Verteilung auf Eure 6 Listen sehr ungleichmäßig erfolgt, dann wäre es nicht unwahrscheinlich, dass die oberen 2 bis 3 der Leute der Arbeitgebernahen Liste reinkämen und eben auch nur 2 bis 3 von Euch Einzelnen auf diversen Listen.

Naha, ziemlich viel "wäre, wenn" aufBasis eines zunächst so falschen Wahlausschreibens. habt hat

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