Hallo,

wir stehen vor unserer Betriebsratswahl. Wir haben 74 Kollegen, von denen 61 wahlrberechtigt sind. Der BR umfasst fünf Mitglieder. Bei den letzten Wahlen wurde pro Wahlvorschlag immer nur eine Person angegeben, sodass eine Personenwahl stattfand. Daher hat der Wahlvorstand in der diesjährigen Wahlordnung auch nur eine Personenwahl aufgeführt und die Passagen der Listenwahl gestrichen. Ich weiß nicht, ob das überhaupt zulässig ist. Es gab aber keine Beschwerden. Sechs Kandidaten wurden nach diesem Prinzip vorgeschlagen. Nun hat eine arbeitgebernahe Mitarbeitergruppe eine Liste mit sieben Personen abgegeben, um alle anderen auszubooten. Wie soll der Wahlvorstand nun damit umgehen? Wird die Liste aufgelöst und alle vorgeschlagenen Kandidaten müssen sich in einer Personenwahl stellen? Werden alle Einzelvorschläge zu Listen, die jedoch zu wenig Kandidaten enthalten? Oder kommen auf die Wahlliste nun sechs Einzelkandidaten und eine Wahlliste? Kann jemand uns da weiterhelfen - möglichst mit Quellenangabe?

Vielen Dank im Voraus!