Hallo liebe Mitleser,

folgende Frage: der Wahlvorstand hat bei der Feststellung der Größe des Betriebsrates nach § 9 BetrVG, 13 Mitglieder, davon 2 des Minderheitsgeschlechtes bestimmt. Zur Zeit sind 693 wahlberechtigte Arbeitnehmer/innen bei uns beschäftigt. Der Wahlvorstand hat jedoch aus den Zahlen der Vergangenheit, welche im Durchschnitt zwischen 701 und 705 lagen, die Entschcheidung getroffen, einen Betriebsrat aus 13 Mitgliedern zusammenzustellen. Das Wahlausschreiben hängt aus. Nun meine Frage: Kann der Wahlvorstand das Wahlauschreiben bezüglich der Größe des Betriebsrates ändern, da der Arbeitgeber behauptet, dass wir momentan bei 693 Arbeitnehmer/innen und für die Zukunft sogar bei weniger liegen.
Ich danke im Voraus und verbleibe mit kollegialen Grüßen!!