Erstellt am 17.02.2014 um 13:54 Uhr von Coolidge
was sagt denn der AG dazu?
haben diese Bereichsleiter freie Hand bei Investitionen?
stellen sie selbstständig ohne vorherige Absprache mit der GF Personal ein?
Ich nehme einfach mal an, es geht um die Betriebsratswahlen. Die Frage, die ihr euch zuerst stellen solltet ist: Welches Interesse habt ihr daran dass diese Bereichsleiter nicht zu den leitenden Angestellten zählen?
Erstellt am 17.02.2014 um 15:51 Uhr von gironimo
Ihr müsst eben noch einmal genau den § 5 BetrVG studieren. Wahrscheinlich gibt es da noch den Prokuristen oder Personalchef (Aufgaben und Kompetenzen prüfen). Aber alle 6 sind wahrscheinlich nicht leitende.