In den vergangenen Jahren wurde der BR bislang immer durch Listenwahl ermittelt. Da bei uns (dem Wahlvorstand) aktuell nur eine Vorschlagsliste eingegangen ist, hier meine Frage: Gibt es auch bei Abgabe nur einer Vorschlagsliste die Möglichkeit, eine Listenwahl (keine Personenwahl) durchzuführen? (Erforderliche Anzahl der Betriebsräte 5. Abgegebene Liste enthält 7 wählbare Mitarbeiter, mit dem Hinweis, das alle 7 benannten Personen mit der namentlichen Reihenfolge in der Liste einverstanden sind und diese auch nicht durch eine evtl. zustande kommende Personenwahl verändern möchten)

Vielen Dank für die ersten Antworten. Die Gefahr die wir sehen liegt genau darin, das bei einer Personenwahl die Listenrangfolge durcheinander gebracht werden wird. Resultierend Rücktritte erfolgen werden, die Anzahl unter 5 fällt und erneute Wahlen durchgeführt werden müssten.