Personen, oder Listenwahl
In den vergangenen Jahren wurde der BR bislang immer durch Listenwahl ermittelt. Da bei uns (dem Wahlvorstand) aktuell nur eine Vorschlagsliste eingegangen ist, hier meine Frage: Gibt es auch bei Abgabe nur einer Vorschlagsliste die Möglichkeit, eine Listenwahl (keine Personenwahl) durchzuführen? (Erforderliche Anzahl der Betriebsräte 5. Abgegebene Liste enthält 7 wählbare Mitarbeiter, mit dem Hinweis, das alle 7 benannten Personen mit der namentlichen Reihenfolge in der Liste einverstanden sind und diese auch nicht durch eine evtl. zustande kommende Personenwahl verändern möchten)
Vielen Dank für die ersten Antworten. Die Gefahr die wir sehen liegt genau darin, das bei einer Personenwahl die Listenrangfolge durcheinander gebracht werden wird. Resultierend Rücktritte erfolgen werden, die Anzahl unter 5 fällt und erneute Wahlen durchgeführt werden müssten.
Community-Antworten (3)
11.02.2014 um 19:25 Uhr
Hallo
nein kann man nicht, basta...Personenwahl.
§20 Abs.1/2/3 WO ist da eindeutig.
MFG
11.02.2014 um 23:36 Uhr
Na dann geht mal bei und erzählt allen Wählern, welche zwei nur Ersatzmitglieder sein möchten und außer ihren eigenen, keine weiteren Stimmen abbekommen sollten. Nicht dass es dann Absagen hagelt und ihr gleich wieder Wählen müsst, weil keine Ersatzmitglieder mehr da sind.
12.02.2014 um 10:52 Uhr
Zu Deinem Nachtrag:
Es findet eben eine Wahl statt und keine Vorabfestlegung, wie der BR es gerne hätte.
Klar kann es passieren, dass die Wähler sagen: "Den auf Platz 1 wollten wir schon immer los werden ....." aber so ist das nun mal bei Wahlen. Jeder Kandidat sollte so viel demokratisches Grundverständnis in sich tragen, dass er auch mit einem Ergebnis leben kann, das er sich persönlich anders vorgestellt hat.
und diese auch nicht durch eine evtl. zustande kommende Personenwahl verändern möchten< Diese Erklärung kann sich nur darauf beziehen, wie der Stimmzettel auszusehen hat - nicht auf das Wahlergebnis.
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