Erstellt am 07.02.2014 um 17:38 Uhr von Oblatixx
Informiert werden muss immer. Das vereinfachte Wahlverfahren kann vereinbart werden.
Erstellt am 08.02.2014 um 13:08 Uhr von Hoppel
@ WLTEL
Man sollte Paragraphen schon noch richtig lesen ...
Vermutlich meinst Du den § 14a Abs.5 BetrVG: "In Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens VEREINBAREN."
Aber auch hier ist überhaupt keine Rede davon, dass der WV die Geschäftsleitung über das Wahlverfahren zu INFORMIEREN hat.
@Oblatixx
Soso ... wo steht denn geschrieben, dass immer informiert werden muss?
Erstellt am 08.02.2014 um 15:16 Uhr von Oblatixx
Vertrauensvolle Zusammenarbeit?
Selbstverständlich informiere ich als BR den Chef, dass hier eine BR-Wahl stattfinden wird, wer der Wahlvorstand ist und bedanke mich gleichzeitig für seine Unterstützung.
Wieso fragt ihr ständig, wo etwas geschrieben steht? Macht ihr nur das, was da geschrieben wurde oder seid ihr vielleicht etwas selbstbewusst und macht das, was der gesunde Menschenverstand rät?