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Wahlberechtigung

L
Lancelot
Nov 2016 bearbeitet

BR-Wahl am 11.03.2014. MA hat gekündigt zum 31.03.2014. AG hat ihn daraufhin unwiderruflich freigestellt. Nun ist er am 11.03. ja noch MA, aber unwiderruflich freigestellt. Darf der Kollege mitwählen??

1.22001

Community-Antworten (1)

W
wischwasch

07.02.2014 um 10:25 Uhr

unwiderruflich freigestellte dürfen nicht mehr wählen.

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