BR-Wahl am 11.03.2014. MA hat gekündigt zum 31.03.2014. AG hat ihn daraufhin unwiderruflich freigestellt. Nun ist er am 11.03. ja noch MA, aber unwiderruflich freigestellt. Darf der Kollege mitwählen??
Erstellt am 07.02.2014 um 09:25 Uhr von wischwasch unwiderruflich freigestellte dürfen nicht mehr wählen.