Erstellt am 05.02.2014 um 19:50 Uhr von pemahu
Nein, kein Abbruch der Wahl. Wenn alle Mitglieder des WV ihr Amt niederlegen, oder nicht genügend Ersatzvertreter zur Verfügung stehen, muss der BR Wahlvorstände nachnominieren!
Erstellt am 06.02.2014 um 12:36 Uhr von SCENIC
Ich behaupte, dass das BetrVG einen Rücktritt, eine Abberufung oder sonstwas nicht vorsieht!