Rücktritt des Wahlvorstands
Was passiert eigentlich, wenn der Wahlvorstand zurücktritt? Wird die Wahl dann abgebrochen?
Community-Antworten (2)
05.02.2014 um 20:50 Uhr
Nein, kein Abbruch der Wahl. Wenn alle Mitglieder des WV ihr Amt niederlegen, oder nicht genügend Ersatzvertreter zur Verfügung stehen, muss der BR Wahlvorstände nachnominieren!
06.02.2014 um 13:36 Uhr
Ich behaupte, dass das BetrVG einen Rücktritt, eine Abberufung oder sonstwas nicht vorsieht!
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