Erstellt am 31.01.2014 um 21:02 Uhr von Aidan
Ja, ihr hättet auf 19 aufrunden müssen. Der Fitting sagt, dass sonst das Quorum sonst nicht erfüllt wäre, ich finde aber gerade die Stelle nicht. (Ich kannte vorher das Wort Quorum nicht, drum hab ich mir das gemerkt.)
Ich halte den Fehler aber für heilbar. Es kam ja wohl keiner mit einem Wahlvorschlag, den ihr mit 18 Stützunterschrifen irrtümlich angenommen habt?
Korrigiert einfach allen aushängenden Wahlausschreiben (falls mehrere) und gut ist.
Erstellt am 01.02.2014 um 09:43 Uhr von gironimo
Aidan hat recht,
im § 14 BetrVG heißt es:
muss von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten Arbeitnehmer, (...) unterzeichnet sein.
Mindestens also - also Aufrundung.
Erstellt am 01.02.2014 um 11:32 Uhr von pillepalleTR
Rein mathematisch gesehen ist 18 nach wie vor kleiner als 18,7.
Also auch wenn ihr vergessen habt, aufzurunden, könnt ihr euch auf die reine Mathematik berufen und mindestens 19 Unterschriften verlangen.
Aber vielleicht kommt ja noch eine Vorschlagsliste mit 18,865 Unterschriften rein....
Edit:
"und müssen wir die Abgabefrist für die Vorschlagslisten um 1 Woche verlängern ?? "
Würde ich aus o.a. Grund nicht tun!