Hallo, wir hatten in unserem Wahlauschreiben bei einer Wählerschaft von 374 Mitarbeitern die Anzahl der min. Stützunterschriften von 18 (376:20=18,7) angegeben. Ist dies falsch, hätten wir auf 19 aufrunden müssen ? Dies wird von einem Listenfüher bemängelt, obwohl er fast die doppelte Anzahl auf seiner Liste hat. Noch liegen wir in der 2 Wochen Frist nach dem Aushang des Wahlauschreibens. Können oder müssen wir das Wahlausschreiben ändern und müssen wir die Abgabefrist für die Vorschlagslisten um 1 Woche verlängern ??