Erstellt am 30.01.2014 um 16:49 Uhr von Oblatixx
Warum nicht?
Er ist ja scheinbar schon mal in den BR gewählt worden. Wer nun den Vorsitzenden macht, das machen die Betriebsräte dann unter sich aus. Da gibt es keinerlei Einschränkungen. Wichtig ist nur, dass er es sich zutraut, dass er es will und dass die anderen es auch wollen.
Erstellt am 30.01.2014 um 17:45 Uhr von Tommyh
Was rechtlich geht macht aber nicht immer Sinn also meine Stimme würde er bei der Wahl garantiert nicht bekommen! Nur blöde Schafe holen sich den Wolf in den Stall ;-)
Erstellt am 30.01.2014 um 18:19 Uhr von Oblatixx
Darum ging es aber nicht. Die Frage war: kann er? Und er kann!
Erstellt am 30.01.2014 um 18:25 Uhr von Tommyh
Hab doch auch nicht geschrieben das Deine Antwort falsch war!
Erstellt am 30.01.2014 um 19:46 Uhr von Snooker
Und Ihr beiden seit euch nach einer Zeile die der Fragesteller geschrieben hat sicher das der Betriebsleiter kein leitender Angestellter nach § 5 BetrVG oder nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, ist.
OK, holen wir bei klarem Wetter die Glaskugel raus.
Erstellt am 30.01.2014 um 22:02 Uhr von Tommyh
Na wenn der Wahlvorstand beschliesst das er kein leitender Angestellter ist dann kann er natürlich für den Betriebsrat kanidieren hoffe nur das 1. die Mitarbeiter nicht so doof sind ihn zu wählen und falls doch der Betriebsrat nicht so doof ist ihn noch zum Brv zu machen!
Erstellt am 31.01.2014 um 07:30 Uhr von Oblatixx
Moooooment!
Es wurde nicht gefragt, ob er sich als BR wählen lassen kann. Das ist ja offensichtlich schon geschehen und die Frage Leitender muss also vorab vom Wahlvorstand entschieden worden sein.
Jetzt geht es darum, ob er auch BR-Vorsitzender werden kann.
Und m. E. kann jeder, der gewählt wurde, auch Vorsitzender werden.
Das absolut nichts mit Glaskugel zu tun.
Erstellt am 31.01.2014 um 09:20 Uhr von Hartmut
Rein logisch betrachtet hast du zwar recht, Oblatixx. WENN schon mal ein leitender Angestellter im BR ist, DANN kann er auch Vorsitzender werden. Korrekt. So vergleichsweise wie, WENN mein Auto schon mal fliegen kann, DANN auch nach Südamerika. Auch korrekt.
Allein, deine interessante theoretische Überlegung muss eine solche bleiben. In der BR-Praxis hat das nichts zu suchen. ;)
Erstellt am 31.01.2014 um 09:25 Uhr von pillepalleTR
Falls es sich bei dem "Betriebsleiter" tatsächlich um einen "Betriebsleiter" im klassischen Sinne handelt, und Kündigungs- u. Einstellungsvollmacht und/oder Prokura vorliegen, hat der WV wohl bei der Aufstellung der Wählerliste gepennt.
Wer ist denn üblicherweise in einem Betrieb eigentlich leitender Angestellter, wenn nicht der BL?
Ausnahmen bestätigen zwar die Regel - mein aktueller "Site Manager" (auf deutsch "Betriebsleiter") in einem Softwareentwicklungsbetrieb hat weder Prokura noch darf er MA (selbstst.) einstellen/entlassen. Aber in den meisten anderen Betrieben, in denen ich bisher gearbeitet habe (vom Stahlbau bis zu Elektronikklitsche), hatten die BL allesamt weitreichende Befugnisse.
Vielleicht kann uns Travelkult mit der Beantwortung der Fragen:
1) darf er selbstständig einstellen und entlassen?
2) hat er Prokura?
helfen.
Alles andere ist zZ. Spekulation.
Erstellt am 31.01.2014 um 09:32 Uhr von Travelkult
Danke für eure Beiträge.
Die Wahlen stehen noch bevor. Sorry, hatte ich vergessen zu schreiben.
Der Wahlvorstand wird nächste Woche zur Schulung geschickt.
Ich schau mir den § 5 BetrVG an.
Erstellt am 31.01.2014 um 09:43 Uhr von Travelkult
Er darf selbstständig einstellen und entlassen?
Prokura weiß ich nicht. Muss ich klären.
Melde mich wieder
Erstellt am 31.01.2014 um 10:09 Uhr von Oblatixx
Die Wahlen stehen also noch bevor. Da ist die Frage nach dem Vorsitzenden eh irrelevant, da der ja nicht von der Belegschaft gewählt wird.
@alle anderen: Es steht eben NICHT fest, dass ein Betriebsleiter immer ein leitender Angestellter ist. Das zu entscheiden obliegt dem Wahlvorstand, bei Widerspruch dem Richter.
Beispiel: Gut 10 Jahre hatte ich einen leitenden Angestellten, da hat der keine Luft rangelassen. Als er gekündigt wurde, stand er vor meinem Schreibtisch und wollte mich an meine Pflichten erinnern, dass ich ihn zu vertreten habe.
Der Wahlvorstand wird also entscheiden und die Wähler sprechen dann das letzte Wort. Wenn er allerdings so beliebt ist, dass er BR wird, dann (zurück zur Frage) kann er auch Vorsitzender werden. ;))
Und nein, mein Auto kann NICHT nach Südamerika fliegen ...