Erstellt am 28.01.2014 um 16:30 Uhr von gironimo
Etwas anders soll es schon ablaufen:
Aus einer Präsentation des DGB zur Wahlversammlung:
Durchführung des Wahlaktes auf der Versammlung:
- Vorsitzender des Wahlvorstands leitet die Wahlversammlung
- Erläuterung der Grundsätze der Personenwahl und des Stimmzettels
- Aushändigung eines Stimmzettels/Wahlumschlags an jeden wahlberechtigten Arbeitnehmer
- Wahlvorstand/Wahlhelfer vermerken Aushändigung des Stimmzettels in der Wählerliste
- Arbeitnehmer gibt Stimme unbeobachtet ab und steckt Stimmzettel in Wahlumschlag
- Arbeitnehmer wirft verschlossenen Wahlumschlag in Wahlurne, nachdem die Stimmabgabe in der Wählerliste vermerkt wurde
Allerdings, wer etwas später kommt, der kommt halt später. Lieber spät aber noch rechtzeitig als gar nicht.