Kündigung nach falscher Wahlaufstellung
wir haben fälschlicherweise einen Mitarbeiter auf die aktive Wählerliste gesetzt der am Wahltag noch keine 6 Monate im Betrieb ist. Jetzt soll Er evtl. gekündigt werden. Man behauptet jetzt die Wahlaufstellung hätte damit garnichts zu tun! Rein "zuifällig" ist es aber 2 Tage nachdem der GF-Leitung aufgefallen ist das Er sich hätte gar nicht ausstellen lassen hätte sollen. Wie schon geschrieben. Er hat sich zur Betriebsratwahl aufstellen lassen. Ich meine nicht die Wählerliste. Sondern die Kandidatenliste. Ob der Wahlvorstand die Liste zu früh rausgehängt hat ist nicht die Frage, sondern hat die Person Kündigungsschutz oder nicht ?
Community-Antworten (5)
27.01.2014 um 15:25 Uhr
Was ist hier falsch, der MA hat doch das aktive Wahlrecht? Oder meintest du das passive Wahlrecht ( Kandidatur )? Dann frag ich mich woher der AG das weiß dass der Kollege sich hat aufstellen lassen. Hier hat doch der Wahlvorstand geschlafen.
27.01.2014 um 17:29 Uhr
Sind denn in der Wählerliste die AN gekennzeichnet gewesen, die klein passives Wahlrecht haben?
Hat der WV die Vorschlagsliste akzeptiert oder hat er sie zurückgewiesen?
27.01.2014 um 17:33 Uhr
Das wird ein Richter am Einzelfall entscheiden, wenn er alle Faktoren abgewogen hat. Eine Prognose dürfte schwer fallen.
27.01.2014 um 20:19 Uhr
@littlehelper
Nein. Kündigungsschutz hat er keinen, da er ja die hierfür notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt. Nachzulesen bei BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 377/10
Außerdem dürfte die ganze Liste ungültig sein. Abhängig von der schon vergangenen Zeit, könnte der WV dieses aber noch heilen. Was dringend anzuraten wäre.
27.01.2014 um 22:28 Uhr
Zitat (Farce): "Abhängig von der schon vergangenen Zeit, könnte der WV dieses aber noch heilen. Was dringend anzuraten wäre."
Äh? Wie meinen? Das ist doch Unsinn! Du solltest Dich dringendst mal mit den Aufgaben eines Wahlvorstandes beschäftigen (aber bitte nur in der Theorie!)
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