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Anfechtung einer Betriebsvereinbarung

K
KritischeFrage
Apr 2020 bearbeitet

Guten Tag,

kann eine BV von einem oder mehreren Betriebsratsmitgliedern angefochten werden, wenn die BV aufgrund falscher Informationen abgeschlossen wurden. Der Antrag zum Abschluss der BV als auch die Falschinformationen wurden vom Betriebsratsvorsitzenden vorgebracht.

Vielen Dank.

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Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

01.04.2020 um 11:39 Uhr

Wenn der BRV die BV unterschrieben hat ist die erstmal durch. Der AG kann und darf davon ausgehen, dass der BRV richtig gehandelt hat - er muss nicht hinterfragen ob die der Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist 8Ausnahme - es wäre so offensichtlich, dass er es wissen musste - aber wer will das beweisen.

Damit ist das ein rein internes Problem innerhalb des Betriebsrates! Da gibt es je nach Sachverhalt mehrere Lösungen. z.B. könnt ihr den BRV abwählen, einen neuen wählen, TOP Kündigung der BV etc.

P
Pjöööng

01.04.2020 um 12:34 Uhr

Die Anfechtung einer ordnungsgemäß zu Stande gekommenen Betriebsvereinbarung ist nicht vorgesehen. Da ist der Gesetzgeber wohl davon ausgegangen dass Betriebsratsmitglieder ihr Ehrenamt verantwortlich ausführen.

In Einzelfällen mag es möglich sein dass solch einer Betriebsvereinbarung die Gesxhäftsgrundlage fehlt, aber das dürften exotische Einzelfälle sein.

C
celestro

01.04.2020 um 13:50 Uhr

Die Frage ist wohl eher ... woher kommen die Falschinfos? Wenn der BRV sie vom AG bekommen hat, ist die Sache wohl klar.

§
§§Reiter

01.04.2020 um 15:41 Uhr

Anfechten nein. Aber man könnte den Punkt "Kündigung der BV xy" auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen lassen, dann die Fehlinformationen ausräumen und schauen, ob sich im Gremium eine Mehrheit dafür findet die BV unter diesen Umständen sofort wieder zu kündigen.

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