Erstellt am 26.01.2014 um 09:05 Uhr von wischwasch
Weder noch - lese doch mal § 21 BetrVG.
Erstellt am 26.01.2014 um 09:46 Uhr von Hoppel
@ Turrican
Wird ein BR zum ersten Mal gewählt
1) beginnt die Amtszeit des BR 1 mit Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses
2) endet die Amtszeit des BR 1 im darauf folgenden Regelwahlzeitraum mit Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses eines neu gewählten BR 2
(Ausnahme: Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.)
2a) endet die Amtszeit des BR 1 am 31.5., wenn im Regelwahlzeitraum (1.3.-31.5.) kein neuer BR gewählt wurde
3) die Amtszeit des BR 2 endet exakt vier Jahre später = dieses Datum ist dann für JEDE folgende Wahl im Regelwahlzeitraum entscheidend.
Es ist demnach vollkommen uninteressant, wann sich ein BR konstituiert hat!
Wurde ein BR außerhalb des Regelwahlzeitraums neu gewählt, wird ganz genau so gerechnet, als wenn dieser BR erstmalig gewählt wurde > es geht also bei Punkt 1 los
Wann sich ein BR konstituiert hat ist vollkommen uninteressant!
Erstellt am 26.01.2014 um 09:57 Uhr von Turrican
Die letzte Wahl war am 27.3.2010, also endet die Amtszeit am 27.3.2014 ?
Erstellt am 26.01.2014 um 10:10 Uhr von kratzbuerste
>mit Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses< wenn das am gleichen Tag war......
Erstellt am 26.01.2014 um 10:17 Uhr von nicoline
Hoppel,
*beginnt die Amtszeit des BR 1 mit Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses*
Das ist klar.
*endet die Amtszeit des BR 1 im darauf folgenden Regelwahlzeitraum mit Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses eines neu gewählten BR 2*
Das ist mir jetzt ehrlich neu. Ich bin immer davon ausgegangen, dass schon die Amtszeit des BR 1 exakt nach 4 Jahren endet, so denn im Regelwahlzeitraum gewählt wurde. Wenn also das endgültige Wahlergebnis für BR 1 am 20. April 2010 bekanntgegeben wurde, könnte BR 2 eher oder später im Regelwahlzeitraum 2014 das endgültige Wahlergebnis bekanntgeben????
Erstellt am 26.01.2014 um 12:51 Uhr von Hoppel
@ Nicoline
Berechtigter Einwand! Ich habe unterstellt, dass die erstmalige Wahl des BR außerhalb des Regelwahlzeitraums erfolgt ist.
Hmmmm... ich denk noch mal nach. :-)
Erstellt am 26.01.2014 um 16:30 Uhr von nicoline
@Hoppel,
danke für die Antwort, wir stehen nämlich gerade vor der von mir geschilderten Situation und bei uns wird davon ausgegangen, dass die Amtszeit von BR 1 am 19. April endet.
Turrican, magst Du mal, in Deiner Frage oder der Antwort von Dir auf "Antwort bearbeiten" gehen und das Häkchen entfernen , bei "maximal 7 Antworten zulassen"?
Danke, nicoline