Erstellt am 24.01.2014 um 18:27 Uhr von Kölner
Der WV wird vom BR bestimmt, in der Regel euch Beschluss und inkl. WVV
Erstellt am 24.01.2014 um 18:58 Uhr von Hartmut
Hallo donkilo, Kölner hat deine erste Frage beantwortet, da nehme ich mal die zweite. Eine eindeutige Aussage, ob das Ergebnis zu veröffentlichen ist, habe ich weder im BetrVG selbst, noch im Fitting, noch in einem Urteil finden können. Allerdings kann ich mir einen Zwang zur Öffentlichmachung, selbst beschränkt auf die Betriebsöffentlichkeit, nicht vorstellen. Wozu? Dem WV obliegt die Durchführung der Wahl, das ist's im Wesentlichen.
Dem Arbeitgeber würde ich als BR die Bestellung und Zusammensetzung des WV bekanntgeben, im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit - und Ende. Das ist meine Meinung.
Erstellt am 24.01.2014 um 18:58 Uhr von Oblatixx
Und öffentlich machen muss er es auch, sonst wüsstet ihr ja nicht davon.
Widerspruch? In der Regel nicht.
Edit: Wir machen das im Rahmen einer Betriebsversammlung, dass der Wahlvorstand bekanntgegeben wird. Chef bekommt es schriftlich mit Dank für seine Unterstützung ;))
Erstellt am 24.01.2014 um 19:28 Uhr von donkilo
Danke für die schnellen Antworten,wäre zu klären ob es einen ordnungsgemäßen Beschluss gegeben hat.
Zur Veröffentlichung meine ich irgendwann in der Vergangenheit mal einen Aushang diesbezüglich gesehen zu haben wer zum WV bestellt wurde,bin aber nicht mehr 100%ig sicher.
Erstellt am 25.01.2014 um 07:41 Uhr von ActionHero
Das kannst Du dir wahrscheinlich sparen. Selbst wenn hier Fehler gemacht wurden, wird es in den meisten Fällen keine große Auswirkung haben.
Siehe hierzu:
BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10 - hier besonders RN 47 FF.