Erstellt am 22.01.2014 um 15:52 Uhr von xumuimhxer
Was meinst Du mit Stichtag?
Die letzte Möglichkeit, beim WV Briefwahlunterlagen anzufordern? Das wäre der letzte Tag der Stimmabgabe, direkt vor Beginn derselben. Denn sobald diese angefangen hat, entfällt der Grund "zur Stimmabgabe nicht im Betrieb" für die Anforderung der Briefwahlunterlagen.
Oder der erste Tag zur Anforderung? Das wäre der Tag des Aushangs des Wahlausschreibens.
Oder bis wann die Briefwahlunterlagen verschickt sein müssen? So früh, dass sie auch ankommen, ausgefüllt werden und zurückgeschickt werden können.
Erstellt am 23.01.2014 um 06:47 Uhr von Hoppel
@ zickensasa
Es wäre mehr als hilfreich, bei einer solchen Frage anzugeben, nach welchem Wahlverfahren gewählt wird!
Im vereinfachten Wahlverfahren gelten andere Spielregelnn> § 35 WO
@ xumuimhxer
"Die letzte Möglichkeit, beim WV Briefwahlunterlagen anzufordern? >> Das wäre der letzte Tag der Stimmabgabe, direkt vor Beginn derselben.<< "
Das stimmt mit absoluter Sicherheit nicht!