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Kandidat BRV

Z
Zakato
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, Ausgangslage: BR gewählt, konstituierende Sitzung, keiner will für den BRV kandidieren. Betriebsrat müsste geschlossen zurücktreten. Wer bestellt in diesem Fall den WV für eine Neuwahl, der BR ist ja nicht handlungsfähig. Das ArbG?

Gruß Zakato

Langsam Leute, da gibt es eine Vorgeschichte. Ich war jetzt eineinhalb Jahre BRV. 2 Mitglieder ausgestiegen, jetzt Neuwahl §13 Abs. 2. Bin momentan WVV. Hab heute die Vorschlaglisten bekommen. Und rein rechnerisch stehn ja die vordersten Plätze schon fest. Doch ich denke, dass von diesen Kandidaten niemand den BRV machen will oder wird. Selber will ich mich erstmal zurückhalten, denn da läuft hintenrum eine Kampagne gegen mich. Deshalb die Frage, was wäre wenn? Auf §22 kann man auch nicht zurückgreifen, denn der neue BR ist ja schon gewählt.

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Community-Antworten (9)

K
Kölner

17.01.2014 um 16:01 Uhr

...das ist nicht euer ernst, oder?

G
gironimo

17.01.2014 um 16:25 Uhr

Ihr habt Euch doch wählen lassen - und damit den AN auch das Versprechen gegeben deren Interessen zu vertreten.

Also kann ich Kölners Aussage nur unterstreichen.

Wo liegen dann die Ängste?

T
tommyh

17.01.2014 um 18:30 Uhr

Oh wie peinlich! Wollt Ihr jetzt so lange Neuwahlen machen bis einer dabei ist der einen Arsch in der Hose hat? Wenn Ihr soviel Angst vor Eurem Chef habt dann lasst es gleich bleiben mit dem Betriebsrat!

O
Oblatixx

17.01.2014 um 19:26 Uhr

Sagt mal, tickt ihr noch richtig? Alle wollen Betriebsräte sein, aber keiner will was tun? Klar, tretet alle zurück und lasst euch neu wählen ... Ich geh kaputt ...

A
AlterMann

17.01.2014 um 20:56 Uhr

Nana, man kann auch für den BR kandidieren und gute Arbeit machen wollen, ohne gleich den Vorsitz haben zu wollen. Da kenne ich eine Menge Leute, die sich im Sinne der Kollegen engagieren, aber nicht im Rampenlicht stehn wollen. Und wenn der BRV Angst haben muss, dass man ihn von oben und unten fertig machen will, würd ich auch nur dann kandidieren, wenn ich eine klar erklärte Rückendeckung/Mitarbeitszusage der Mehrheit hätte. Wenn Ihr einen gewählten BR habt, und keiner will den BRV machen, dann würde ich eine moderierte Sitzung vorschlagen, wegen mir auch ein Wochenende als Klausurtagung. Dabei sollten sich viele Schwierigkeiten aus dem Weg räumen lassen.

H
Hartmut

17.01.2014 um 23:57 Uhr

Gute Idee, AlterMann, aber ich habe meine Zweifel, ob das geht. 'Der BR wählt den BRV aus seiner Mitte' ... das klingt nicht nach kann, das klingt nach muss. Und 'der BRV beruft die Sitzungen ein' usw. usw. ... wie soll das alles gehen ohne BRV?

Es hilft alles nichts, Zakato, ihr müsst euch irgendwie einigen! Neuwahlen helfen ja nicht, ihr steht ja bald wieder vor demselben Problem. Und wenn ihr zum Schluss würfelt und verabredet, wir wählen denjenigen aus unserer Mitte, der die höchste Zahl gewürfelt hat ... ja, ich weiß selbst, wie verrückt das ist ... man mache einen besseren Vorschlag!

O
Oblatixx

18.01.2014 um 09:41 Uhr

Streichholz ziehen, der kürzere verliert ...

Ne, mal im Ernst, wer sich als BR wählen lässt, muss auch damit rechnen, nicht nur im Verborgenen zu arbeiten, sondern Verantwortung, auch als Vorsitzender zu übernehmen. Immer nach der Devise: Man kann es ja mal probieren. Und DAS meinte ich mit > Arbeit machen.

H
Hartmut

18.01.2014 um 10:30 Uhr

Ja, ist richtig Oblatixx. Meinen blöden Vorschlag mit dem Würfeln den vergessen wir mal ganz gepflegt wieder. Man übernimmt Verantwortung oder man tut es nicht.

O
Oblatixx

18.01.2014 um 11:49 Uhr

Es ist doch eigentlich vollkommen egal, wie man das Problem löst. Es müssen ein Vorsitzender und sein Stellvertreter her! Wie gut/schlecht dann die Entscheidung war, wird die Zukunft zeigen. Einer MUSS! Und vielleicht macht es ihm dann sogar Spass und er will gar nicht mehr anders? Manche im Verborgenen wachsende Pflanze muss erst entdeckt und gegossen werden ... Oh je, jetzt werd ich lyrisch oder so ...

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