Hallo zusammen,
Ausgangslage: BR gewählt, konstituierende Sitzung, keiner will für den BRV kandidieren.
Betriebsrat müsste geschlossen zurücktreten.
Wer bestellt in diesem Fall den WV für eine Neuwahl, der BR ist ja nicht handlungsfähig.
Das ArbG?

Gruß Zakato

Langsam Leute, da gibt es eine Vorgeschichte. Ich war jetzt eineinhalb Jahre BRV.
2 Mitglieder ausgestiegen, jetzt Neuwahl §13 Abs. 2. Bin momentan WVV. Hab heute die Vorschlaglisten bekommen. Und rein rechnerisch stehn ja die vordersten Plätze schon fest. Doch ich denke, dass von diesen Kandidaten niemand den BRV machen will oder wird. Selber will ich mich erstmal zurückhalten, denn da läuft hintenrum eine Kampagne gegen mich. Deshalb die Frage, was wäre wenn?
Auf §22 kann man auch nicht zurückgreifen, denn der neue BR ist ja schon gewählt.