Erstellt am 16.01.2014 um 17:44 Uhr von gironimo
Praktikanten kommen und gehen.
Im Gesetz heißt es:"In Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 Wahlberechtigten Arbeitnehmern können ....."
Die Regel dürfte also unter 100 liegen.
ABER: Wollt Ihr die BR-Größe davon abhängig machen, dass ihr ein vereinfachtes Wahlverfahren wollt?
Ich würde dann doch lieber darauf erkennen, dass vielleicht doch eine gewisse Regelmäßigkeit dazu führt, dass über 100 AN in der Regel beschäftigt sind und statt 5 dann 7 BRs zu wählen sind. Lieber einen stärkeren BR und dafür etwas mehr Aufwand bei der Wahl als eine einfache Wahl und einen kleineren BR - oder?
Erstellt am 17.01.2014 um 06:54 Uhr von Hoppel
@ Isabell
Warum denkt ihr überhaupt über das vereinfachte Wahlverfahren nach?
*Vermutungsmodus on* Die Möglichkeit einer Listenwahl soll vermieden werden. *Vermutungsmodus off*
"Theoretisch müsste dann das Wahlverfahren geändert werden, oder?"
Während einer laufenden BR-Wahl darf das Wahlverfahren weder theoretisch noch praktisch geändert werden.
Und wenn in der Regel mehr als 100 AN beschäftigt sind, führt kein Weg am normalen Wahlverfahren vorbei.
@ gironimo
Du scheinst Dich nicht wirklich mit dem vereinfachten Wahlverfahren auszukennen. Sonst würdest Du nicht davon ausgehen, dass dieses Wahlverfahren weniger Aufwand macht und einfach ist. Beides ist NICHT der Fall!
Ganz im Gegenteil. Aufgrund des sehr eng gestrickten Zeitplans und einiger Sonderregelungen, ist dieses Wahlverfahren alles andere als einfach. Der Gesetzgeber hat sich schon etwas dabei gedacht, dass er dieses Wahlverfahren in erster Linie nur für kleine Betriebe vorgesehen hat. Bei fast 100 in der Regel beschäftigten AN würde ich von diesem Wahlverfahren grundsätzlich Abstand nehmen.
Ausnahme: Der BR soll/muss aus bestimmten Gründen sehr schnell gewählt sein.