Hallo,
ich arbeite in einem Betrieb, in dem im Moment 99 wahlberechtigte Arbeitnehmer/innen angestellt sind. Allerdings haben wir des öfteren Praktikanten von einer Hochschule, die dann für 3 Monate im Betrieb arbeiten.

Wir möchten gerne das vereinfachte Wahlverfahren durchführen, was ja auch mit 99 Arbeitnehmern möglich ist. Was geschieht, wenn kurzfristig vor der Wahl ein oder zwei neue Praktikanten in unserem Betrieb beginnen? Theoretisch müsste dann das Wahlverfahren geändert werden, oder?

Ich hoffe mir kann jemand bei diesem Problem helfen.

Grüße
Isabell